Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

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Karin Loipfinger
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KapMuG in Frankfurt, Vergleichsgespräche in Wien und OLG Stuttgart soll nicht entscheiden
KapMuG in Frankfurt, Vergleichsgespräche in Wien und OLG Stuttgart soll nicht entscheiden

Vergleiche vermeiden OLG-Entscheidungen

22.09.2026 ▪ Liebe Leserinnen und Leser,

bei ProReal Europa 9 und 10 führen unterschiedliche Wege zum selben Ziel: Anlegerinnen und Anleger wollen ihr Geld zurück. Während Musterverfahren vorbereitet werden, verhandelt ein Anlegerschutzverein über einen Vergleich. Zwei Berufungsverfahren endeten bereits ohne Entscheidung des Oberlandesgerichts.
  • Musterantrag: Das Landgericht Frankfurt hat die Bekanntmachung eines Musterverfahrensantrags zum ProReal Europa 10 angeordnet.
  • Schwere Vorwürfe: Der Kläger beanstandet unter anderem die Darstellung des Nachrangs, die Blindpool-Konstruktion, die Mittelweiterleitung und ein mögliches Klumpenrisiko.
  • Weitere Anträge: Nach Angaben der Kanzlei TILP liegen genügend gleichgerichtete Anträge für eine spätere Vorlage an das Oberlandesgericht vor. Auch zum ProReal Europa 9 wurde demnach ein Antrag eingereicht.
  • Noch keine Anmeldung: Anlegerinnen und Anleger können ihre Ansprüche erst anmelden, wenn das zuständige Oberlandesgericht das jeweilige Musterverfahren eröffnet hat. TILP rechnet damit im Jahr 2027.
  • Vergleichsgespräche: Der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz verhandelt nach eigenen Angaben seit Juni 2026 mit Soravia über eine außergerichtliche Einigung für seine Mitglieder.
  • Keine OLG-Klärung: Zwei Berufungsverfahren in Stuttgart wurden durch Vergleiche beendet. Eine zweitinstanzliche Entscheidung zu den umstrittenen Haftungsfragen bleibt damit bislang aus.
  • Verjährung im Blick: Haben Anlegerinnen und Anleger bereits 2024 die erforderliche Kenntnis erlangt, könnte die regelmäßige Verjährungsfrist Ende 2027 ablaufen. Entscheidend bleiben der konkrete Anspruch und der individuelle Kenntnisstand.
Um den vollständigen Beitrag lesen zu können, klicken Sie hier: Vergleiche vermeiden OLG-Entscheidungen

Bleiben Sie dran – auch wenn Entscheidungen ausbleiben.

Ihr
Stefan Loipfinger
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„Investierten mit Weitblick“ ist bei Bergfürst nun nicht mehr möglich
„Investierten mit Weitblick“ ist bei Bergfürst nun nicht mehr möglich

Bergfürstlicher Abgang

01.10.2026 ▪ Liebe Leserinnen und Leser,

heute berichte ich über das nächste Opfer im Plattformsterben:
  • Bergfürst wird aufgelöst: Die Hauptversammlung hat die Auflösung zum 1. Oktober 2026 beschlossen. Neue Zeichnungen werden dann nicht mehr angenommen.
  • Wirtschaftliche Belastungen: Das Eigenkapital sank 2024 um rund ein Viertel auf 4,22 Millionen Euro. Aktuelle Finanzzahlen nennt die Abwicklungsmitteilung nicht.
  • Millionenklage: Der Jahresabschluss 2024 nennt eine Schadensersatzklage über 6,8 Millionen Euro. Bergfürst hielt sie damals für aussichtslos; der aktuelle Verfahrensstand bleibt offen.
  • Problematische Investments: Laut Investmentcheck-Datenbank weisen 23 der 30 noch laufenden Fundings Probleme auf. Ihr ursprüngliches Platzierungsvolumen beträgt näherungsweise 67,2 Millionen Euro.
  • Verträge bleiben bestehen: Nach Angaben von Bergfürst bestehen die Verträge mit den Projektgesellschaften und C. Hafner fort. Auch der Sicherheitentreuhänder soll weiterarbeiten.
  • Service wird eingeschränkt: E-Mail-Antworten sollen länger dauern, die telefonische Erreichbarkeit wird stark reduziert. Dauer und Finanzierung der weiteren Anlegerbetreuung bleiben ungeklärt.
  • Unterlagen sichern: Anlegerinnen und Anleger sollten Verträge, Abrechnungen und Postfachnachrichten herunterladen. Im Forum Investmentcheck.Community können sie sich mit anderen Betroffenen austauschen.

Um den vollständigen Beitrag lesen zu können, klicken Sie hier: Bergfürstlicher Abgang


Bleiben Sie vernetzt – auch nach dem Ende der Plattform.


Ihr
Stefan Loipfinger
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Komplexe Produkte überfordern zum Teil auch institutionelle Anlegerinnen
Komplexe Produkte überfordern zum Teil auch institutionelle Anlegerinnen

Private Equity ohne Erfolgsgarantie

07.10.2026 ▪ Liebe Leserinnen und Leser,

diese Woche widme ich mich wieder den Geldanlagen von institutionellen und professionellen Anlegerinnen - speziell dem Bereich Private Equity:
  • Kapitalzusage: Wer zehn Millionen Euro zusagt, bindet sich über den gesamten Betrag - auch wenn zunächst nur ein Teil abgerufen wird. Bereits ausgeschüttetes Geld kann zudem erneut eingefordert werden.
  • Lange Bindung: Zehn Jahre Fondslaufzeit bedeuten keinen festen Rückzahlungstermin. Verlängerungen, Folgeinvestitionen und die anschließende Abwicklung können den Ausstieg erheblich verzögern.
  • Zusätzliche Ebenen: Dachfonds, Feeder und Verbriefungen schaffen Zugang, aber auch Kosten und Abhängigkeiten. Wer den Zielfonds nicht selbst beurteilen kann, muss zumindest die Arbeit seiner Berater wirksam kontrollieren können.
  • Streuung mit Grenzen: Viele Fonds beseitigen keine gemeinsamen Marktrisiken. Ein Privatgutachten zeigt, wie zusätzliche Beteiligungen kaum noch Schutz bieten, während Prüfungsaufwand und Gebühren weiter wachsen.
  • Rendite mit Fragezeichen: Eine hohe IRR kann durch verspätete Kapitalabrufe steigen, die Kapitalbindung ist entscheidend. Für den tatsächlichen Anlageerfolg zählen ebenso die bereits erhaltenen Ausschüttungen und die Belastbarkeit der verbliebenen Bewertungen.
  • Illiquidität hat ihren Preis: Wer über Jahre auf Verfügbarkeit und Eingriffsmöglichkeiten verzichtet, braucht eine realistisch begründete Aussicht auf zusätzlichen Nettoertrag. Vergangene Managererfolge bieten dafür keine Garantie.
  • Kosten und Kontrolle: Gebühren auf Fonds-, Dachfonds- und Feederebene können den Ertrag erheblich schmälern. Millionenentscheidungen brauchen deshalb eine vollständige Kostenrechnung, wirksame Kontrollrechte und unabhängigen Widerspruch.

Um den vollständigen Beitrag lesen zu können, klicken Sie hier: Private Equity ohne Erfolgsgarantie


Bleiben Sie anspruchsvoll – Ihr Kapital verdient mehr als Versprechen.


Ihr
Stefan Loipfinger
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