Geschäfte hinter Glasfassaden
18.07.2025 ▪ Liebe Leserinnen und Leser,
diese Woche geht es mal wieder um die Anbieter UDI und ThomasLloyd:
- Insiderverbote gelten nicht am Graumarkt: Insiderhandel ist in Deutschland verboten, europaweit regelt dies die Marktmissbrauchsverordnung. Für den grauen Kapitalmarkt gibt es jedoch weiterhin viele Lücken.
- Kaufangebot mit Interessenkonflikt: Die Place 4 Green Home GmbH bietet AnlegerInnen den Ankauf ihrer Anteile am UDI Green Building I an. Der Käufer ist über eine Holding mit UDI-Chef Langnickel verbunden, was im Anschreiben nicht transparent offengelegt wird.
- UDI verteidigt das Vorgehen als transparent: Auf Presseanfragen antwortet die UDI GmbH ausweichend. Die Beteiligungsverhältnisse seien öffentlich einsehbar, der Deal mit der Place 4 Green Home sei mit dem Beirat abgestimmt.
- Rechtlicher Ärger für ThomasLloyd: Bei ThomasLloyd-Unternehmen verweigerten Geschäftsführer die Vermögensauskunft nach vollstreckbaren Urteilen. Das Amtsgericht Lingen erließ daraufhin zivilrechtliche Haftbefehle.
- ThomasLloyd-Anwalt ordnet die Vorgänge rechtlich ein: Laut Stellungnahme des Unternehmens handle es sich um einen zivilprozessualen Vorgang im internationalen Privatrecht. Die Haftbefehle seien laut ThomasLloyd rechtlich umstritten, da die Zustellung angeblich fehlerhaft war.
Bleiben Sie achtsam.
Ihr
Stefan Loipfinger


