Exporo: Am Hamburger Stadtpark

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Stefan Loipfinger
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Exporo: Am Hamburger Stadtpark

Beitrag von Stefan Loipfinger »

Eine Gruppe von wehrhaften AnlegerInnen erhielt von Exporo im Rahmen eines Vergleichs einen Großteil ihrer Schäden ersetzt.

Anfang 2019 sammelte Exporo 2,5 Millionen Euro bei AnlegerInnen für das Projekt „Am Hamburger Stadtpark“ ein. Fünf Prozent Zinsen sollten bei einer Laufzeit bis zum 30. März 2020 bezahlt werden. Ab 500 Euro war ein Investment in das Projekt mit der Exporo-Klassifizierung A möglich. Denn die AnlegerInnen erhielten als Sicherheit eine erstrangige Grundschuld und ein abstraktes Schuldanerkenntnis eines Geschäftsführers. Das war möglich, weil kein Nachrangkonstrukt, sondern ein Verkauf anteiliger Darlehensforderungen vorlag. Dazu hat die MHB-Bank AG (heute Raisin) ein Darlehen an die Projektgesellschaft vergeben, das über die Exporo-Tochter Forderungshändler II GmbH an die AnlegerInnen übertragen wurde. Für die Sicherheiten verantwortlich war die Elbtreuhand Service GmbH. Und wer bis dahin immer noch zweifelte, der bekam von Exporo den bereits begonnenen Bau und den erfolgten Verkauf zum Gesamtpreis von 6,83 Millionen Euro zu hören. Die erste Rate hatte der Käufer gemäß Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) bereits bezahlt.



Am Hamburger Stadtpark: Ein Exporo-Funding, mit dem AnlegerInnen viel Geld verloren
Am Hamburger Stadtpark: Ein Exporo-Funding, mit dem AnlegerInnen viel Geld verloren



Löschungsvormerkung für Grundschuld
Warum das beim Funding bereits begonnene Bauprojekt schon Monate später völlig aus dem Ruder lief und wann diese Probleme genau begannen, ist leider nicht bekannt. Hinsichtlich der gegebenen Finanzierung kämpfen die Schwarmfinanzierer mit einer schon 2018 im Grundbuch vermerkten Löschungsvormerkung für die als erstrangig angepriesene Grundschuld. Denn die TMS 7 Hamburg GmbH, die zu einer Firma des Fußballspielers Jerome Boateng gehört, hat die Projektentwicklung schon 2017 gekauft. Die nach MaBV bezahlten Kaufpreisraten rutschten so im Rang vor die Grundschuld, worüber die AnlegerInnen nicht aufgeklärt wurden. Auf Anfrage erklärte Exporo dazu nur, dass die MaBV-Finanzierungsstruktur „üblich“ sei, ohne auf die fehlende konkrete Aufklärung einzugehen.

Family-Office Finanzloge
Noch pikanter wird es dann bei der Frage, wie bei einer Bezahlung nach Baufortschritt nun eine derartige Unterdeckung im Hinblick auf die vorhandene Substanz entstehen konnte. Dabei spielt eventuell das Family-Office Finanzloge aus Hamburg eine wichtige Rolle. Zu deren Gunsten wurde am 2. Januar 2018 eine Grundschuld über vier Millionen Euro eingetragen, die später auch das Fundingkapital der AnlegerInnen absichern sollte. Die Finanzloge hat also die Finanzierung für das Projekt organisiert, bevor die AnlegerInnen von Exporo ins Spiel kamen. Aber auch die Firma von Jerome Boateng als späterer Käufer wird von der Finanzloge betreut, so dass hier schon Interessenkonflikte vorliegen könnten. Doch damit nicht genug: Exporo hat die Finanzloge auch noch mit einer Art Mittelverwendung beauftragt, so dass der Bauträger RE:concpet entsprechend kontrolliert wird. Dazu befragt antwortete Exporo nur ausweichend: „Das Family-Office wurde von dem Sicherheitentreuhänder der Anleger u.a. mit der Verwaltung der Grundschuld beauftragt.“ Der Sicherheitentreuhänder, auf den Exporo nun hinweist, ohne die Frage nach der Mittelverwendungskontrolle zu beantworten, ist die Elbtreuhand Service GmbH. Dazu passt ins Bild, dass die Finanzloge auf Nachfrage zur Mittelverwendungskontrolle zwar anders, aber auch jede Verantwortung von sich weisend antwortete: „Wir hatten eine formale Prüfungspflicht für Auszahlungen laut Treuhandvertrag, der wir nachgekommen sind.“ Die Raisin-Bank (damals MHB-Bank), über die der mit Anlegerkapital refinanzierte Kredit abgewickelt wurde, hat sich nicht dazu geäußert, warum sie nicht ein Bauträgerkonto führte und Zahlungen nur mit entsprechenden Rechnungsnachweisen freigab.

Kapital der AnlegerInnen löst Finanzierung ab
Die Liste der Fragen und möglichen Versäumnisse ist damit noch längst nicht abgearbeitet. Die im Forum Investmentcheck.Community zusammengekommenen AnlegerInnen haben zum Beispiel ermittelt, dass die als Finanzierungsbaustein angepriesene Fremdkapitalposition von einer Million Euro auch aus dem Umfeld der Finanzloge kam, aber dann mit dem Anlegerkapital von Exporo abgelöst wurde. Die Crowdfinanzierung floss also nicht vollständig in das Projekt, wie es Investoren beim Studium der Verkaufsunterlagen glauben durften. Mit Exporo war das angeblich nicht so abgesprochen, wie die Plattform auf Nachfrage erklärte: „Die Rückführung des Fremdkapitals sollte regulär aus Mitteln der Darlehensnehmerin gegen Ende des Projekts zurückgeführt werden (wie bei jeder anderen Finanzierung auch). Die Einwerbung der Anlegergelder und die Rückführung stehen in keinem sachlichen Zusammenhang. Exporo hat von der o.g. Rückführung erst im März 2020 erfahren.“ Bei der Finanzloge klingt es erneut etwas anders: „Unsere Anleger hatten seinerzeit den Grundstücksankauf für den Projektentwickler finanziert. Da wir das Projekt auch für potentielle Käufer interessant empfanden, hatten wir nach Absprache mit dem Projektentwickler dieses Projekt in unserem Kundenkreis angeboten. Da es dadurch zu einer potentiellen Konfliktsituation kam, wurde die Finanzierung durch die Exporo AG abgelöst.“

Exporo vergleicht sich mit geschädigten AnlegerInnen
Eine ganze Reihe von AnlegerInnen haben sich deshalb im Anlegerforum investmentcheck.community zusammengeschlossen und gemeinsam einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung ihrer Rechte beauftragt. Geschädigte AnlegerInnen des Exporo-Fundings "Am Hamburger Stadtpark" können sich nach einer einfachen Registrierung mit anderen AnlegerInnen über deren Erfahrungen austauschen und mehr zu den geschlossenen Vergleichen erfahren.


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Re: Exporo: Am Hamburger Stadtpark

Beitrag von Bill Anz »

Was heißt das konkret bitte, das Exporo den Großteil des Verlustes an die Anleger bezahlt?
Für weitere Exporo Problemfälle könnten die Information vielleicht eine Hilfestellung sein.
Besten Dank im Voraus für nähere Infos.
Sternschnuppe
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Re: Exporo: Am Hamburger Stadtpark

Beitrag von Sternschnuppe »

Das würde mich auch interessieren. Was heißt den Großteil der Verluste trägt Exporo?
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Stefan Loipfinger
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Re: Exporo: Am Hamburger Stadtpark

Beitrag von Stefan Loipfinger »

Zuerst möchte ich ganz kurz den neu geschaffenen Bereich der "öffentlichen Bekanntmachungen" erklären. Während alle anderen Einträge im Forum nur für registrierte NutzerInnen lesbar sind (Ausnahme interne Foren, die nur für nachgewiesene AnlegerInnen lesbar sind), ist dieser neue Bereich für alle InternetnutzerInnen einsehbar. Damit sollen eine Art von "Landing-Pages" entstehen, die vor einer Registrierung etwas mehr Informationen liefern.

Nun zu Eurer Frage, was Exporo in dem Vergleich mit den AnlegerInnen bezahlte: Ganz genau kann ich das nicht sagen, da der Vergleich mit einer Stillschweigeklausel versehen ist. Deshalb liegt mir kein konkreter Vertrag vor und ich kann nur vom Hören-Sagen berichten, dass rund 80 Prozent des Schadens plus Anwaltskosten von Exporo übernommen wurden. Im Ergebnis bedeutet dies, dass 20 Prozent ohnehin zurückgeflossen sind und 80 Prozent von den fehlenden 80 Prozent Exporo ersetzte. Somit fehlen noch 16 Prozent von der Zeichnungssumme, was unter Einrechnung der Zinsen einen fast vollständigen Kapitalerhalt bedeutet.

Übrigens: Meines Wissens gibt es auch AnlegerInnen, die damit nicht zufrieden sind und Klagen eingereicht haben. Ich bin gespannt, ob diese wie in dem Fall mit dem Versäumnisurteil zu einem vollständigen Ersatz des Schadens führen werden.
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Re: Exporo: Am Hamburger Stadtpark

Beitrag von kunde007 »

Was heißt das konkret bitte, das Exporo den Großteil des Verlustes an die Anleger bezahlt?
siehe da

https://www.anwalt.de/rechtstipps/expor ... 02765.html
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Stefan Loipfinger
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Re: Exporo: Am Hamburger Stadtpark

Beitrag von Stefan Loipfinger »

Ein kurzes UpDate: Derzeit laufen einige Klagen im Exporo-Skandalfall „Am Hamburger Stadtpark“. Nach meiner Wahrnehmung spielt Deutschlands führende Crowdplattform auf Zeit. Anders lässt sich wohl auch nicht das neueste Versäumnisurteil des Landgerichts Hamburg erklären, das diese Woche auf meinem Schreibtisch landete. Die Exporo AG wurde verurteilt, gut 7.000 Euro an zwei Kläger zu bezahlen. Rechtsanwalt Tobias Pielsticker, der hier zahlreiche AnlegerInnen vertritt, konnte zu den Hintergründen nicht viel sagen, da er zusammen mit den MandantInnen, die die anfänglichen Vergleichsangebote annahmen, eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterschrieb. Speziell zu dem Versäumnisurteil ergänzte er, dass Exporo am 9. Mai zwar Einspruch einlegte, diesen bisher aber nicht begründete. Das stützt meine These des „Zeitspiels“. Aber irgendwann wird es öffentliche mündliche Verhandlungen geben, zu denen ich gerne bis nach Hamburg reise.
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Re: Exporo: Am Hamburger Stadtpark

Beitrag von nEUROnal »

Da die Verschwiegenheitsklausel bei diesen Urteilen eine Rolle spielt, vermute ich, dass es sich um Kläger handelt, die zwar einen von Exp. unterschriebenen Vergleich haben, Exporo aber die Zahlung verweigert hat. Bei einer Verhandlung wäre es demnach eh nicht um die Sache an sich gegangen.
Bei den (NichtVergleichern) Klagenden liegt eine umfangreiche Klageerwiderung seitens Exp. vor. Wie lange sind denn die Wartezeiten in Hamburg bis zu einer Verhandlung?
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Stefan Loipfinger
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Re: Exporo: Am Hamburger Stadtpark

Beitrag von Stefan Loipfinger »

nEUROnal hat geschrieben: Mi 12. Jul 2023, 18:48 Da die Verschwiegenheitsklausel bei diesen Urteilen eine Rolle spielt, vermute ich, dass es sich um Kläger handelt, die zwar einen von Exp. unterschriebenen Vergleich haben, Exporo aber die Zahlung verweigert hat. Bei einer Verhandlung wäre es demnach eh nicht um die Sache an sich gegangen.
Absolut richtig, was aber noch mehr besätigt, dass Exporo auf Zeit spielt. Für mich war es einfach auch mal wieder ein schöne Aufhänger, um das Thema anzusprechen.
nEUROnal hat geschrieben: Mi 12. Jul 2023, 18:48 Bei den (NichtVergleichern) Klagenden liegt eine umfangreiche Klageerwiderung seitens Exp. vor. Wie lange sind denn die Wartezeiten in Hamburg bis zu einer Verhandlung?
Soviel ich weiß, gibt es Verfahren beim Amtsgericht und Landgericht. Mündliche Termine beim LG sind im Dezember angesetzt.
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Re: Exporo: Am Hamburger Stadtpark

Beitrag von nEUROnal »

Das Zeitspiel würde ich dahingehend präzisieren, dass Exporo bis Ablauf der Verjährungsfrist kein Urteil zur Sache kassieren will. Wenn also der erste Gerichtstermin im Dezember 23 sein wird, wird Exp. das Ziel erreichen (31.12.24).
Was hindert uns, bereits jetzt weitere Geschädigte zu sammeln, so dass eine Sammelklage möglich wird. Das Gestz dazu ist doch kürzlich verabschiedet worden. Man bräuchte also 50 Leute.
Den Vergleichern schadet man meiner Meinung damit nicht. Diejenigen die von Exp. unterschriebene Vergleiche haben, werden ihr Geld erhalten, notfalls per Versäumnisurteil. Weitere Vergleiche dürfte Exp. aktuell nicht schließen. Oder?
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Re: Exporo: Am Hamburger Stadtpark

Beitrag von Stefan Loipfinger »

nEUROnal hat geschrieben: Fr 14. Jul 2023, 12:15 Das Zeitspiel würde ich dahingehend präzisieren, dass Exporo bis Ablauf der Verjährungsfrist kein Urteil zur Sache kassieren will. Wenn also der erste Gerichtstermin im Dezember 23 sein wird, wird Exp. das Ziel erreichen (31.12.24).
Was hindert uns, bereits jetzt weitere Geschädigte zu sammeln, so dass eine Sammelklage möglich wird. Das Gestz dazu ist doch kürzlich verabschiedet worden. Man bräuchte also 50 Leute.
Das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetzes (VDuG) ist genau vor einer Woche, am 7. Juli vom Bundestag in 3. Lesung verabschiedet worden. Ich füge unten die Beschlussempfehlung und den Bericht des Rechtsausschusses zu dem Gesetz bei. Ehrlich gesagt habe ich mir noch keine Gedanken gemacht, ob und wie uns dieses Gesetz helfen kann. Ich werde im Forum ein Thema dazu anlegen, das uns vielleicht etwas weiterhilft.

WICHTIG: Da die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist, wird das Gesetz wohl frühestens nach der parlamentarischen Sommerpause im September 2023 in Kraft treten.
nEUROnal hat geschrieben: Fr 14. Jul 2023, 12:15 Den Vergleichern schadet man meiner Meinung damit nicht. Diejenigen die von Exp. unterschriebene Vergleiche haben, werden ihr Geld erhalten, notfalls per Versäumnisurteil. Weitere Vergleiche dürfte Exp. aktuell nicht schließen. Oder?
Vergleiche schließt Exporo m.W. seit längerem nicht mehr ab. Die ForumsnutzerInnen der ersten Stunde, die damals schnell aktiv wurden, haben hier einen enormen Vorteil und sind raus aus der Nummer.
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Re: Exporo: Am Hamburger Stadtpark

Beitrag von Stefan Loipfinger »

Heute habe ich in meinem Kommentar über die Eröffnung des KapMUG-Verfahrens gegen Exporo berichtet.
https://www.investmentcheck.de/gerichte-pruefen-schwarmfinanzierungen/ hat geschrieben:Es war eine schwere Geburt: Am 30. Juli 2025 hat das Hanseatische Oberlandesgericht endlich das Musterverfahren nach dem KapMUG-Antrag gegen die Exporo AG und die Exporo Forderungshändler II GmbH eröffnet. Der Musterkläger wurde bestimmt und wird von der Kanzlei Witt vertreten. Geschädigte der Schwarmfinanzierung „Am Hamburger Stadtpark“ können nun ihre Ansprüche anmelden und im Hinblick auf eine hoffentlich positive Entscheidung des Oberlandesgerichts die Verjährung hemmen lassen.

Exporo-Funding „Am Hamburger Stadtpark“
Anfang 2019 sammelte Exporo 2,5 Millionen Euro von Anlegerinnen und Anlegern für das Projekt „Am Hamburger Stadtpark“ ein [frühere Berichte]. Trotz positiver Bewertung durch Exporo mit einem „A“ sowie einer eingetragenen Grundschuld ist der Großteil des Kapitals verloren. Erste Forderungen enttäuschter Investorinnen und Investoren wurden von Exporo noch verglichen, später kam es sogar zu Versäumnisurteilen. Als sich jedoch immer mehr Geschädigte über das Forum Investmentcheck.Community vernetzten, wurde 2024 ein KapMUG-Verfahren zur Hemmung der Verjährung beantragt. Über ein Jahr später ist nun der Musterkläger bestimmt, und betroffene Anlegerinnen und Anleger können sich kostengünstig dem Verfahren anschließen. Die Liste der Feststellungsziele ist umfangreich – es geht insbesondere um die Frage, ob die Verkaufsunterlagen irreführend, fehlerhaft und/oder unvollständig waren.
Wer Interesse an weiteren Informationen hat, der kann sich hier kostenlos für das Forum registrieren.
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Re: Exporo: Am Hamburger Stadtpark

Beitrag von simplus »

I.) Das Musterverfahren wird eröffnet.

https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/suchergebnis?12
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Re: Exporo: Am Hamburger Stadtpark

Beitrag von Karin Loipfinger »

simplus hat geschrieben: So 17. Aug 2025, 21:34 I.) Das Musterverfahren wird eröffnet.

https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/suchergebnis?12
Da leider der Link nicht funktioniert hier nun der Eröffnungsbeschluss als pdf-Datei vom Hanseatisches Oberlandesgericht zum KapMUG-Verfahren mit dem Az: 13 Kap 2/25 vom 15.08.2025 für die Vermögensanlage mit der Bezeichnung Am Hamburger Stadtpark
KapMUG Exporo Am Hamburger Stadtpark.pdf
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Re: Exporo: Am Hamburger Stadtpark

Beitrag von Stefan Loipfinger »

Über das Forum wurden Pilotklagen organisiert und nun ein KapMUG-Antrag gestellt. Die Kanzlei Witt informiert nachfolgend über die Möglichkeiten, als Geschädigte oder als Geschädigter an dem Verfahren teilzunehmen. Interessenten können sich direkt an die Rechtsanwältin Anna Zajac wenden: [email protected]
Exporo-Projekt „Am Hamburger Stadtpark“ – das Hanseatische OLG eröffnet Musterverfahren – Anmeldefrist läuft bereits!

Die Anmeldefrist für Exporo-Anleger läuft: Am 30.07.2025 hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (Az.: 13 Kap 2/25) die Eröffnung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Exporo AG und die Exporo Forderungshändler II GmbH beschlossen und den Musterkläger bestimmt.

Mit der Veröffentlichung des Beschlusses im Bundesanzeiger am 15.08.2025 begann die 6-monatige Frist für die Anmeldung von Ansprüchen. Da der 15.02.2026 auf einen Sonntag fällt, endet diese am 16.02.2026.

Die Ansprüche der Geschädigten können auch während der Dauer der Anmeldefrist verjähren, sodass eine kurzfristige Prüfung und eine Anmeldung der Ansprüche bis Ende des Jahres dringend geboten ist.

Worum geht es im Musterverfahren?
Es handelt sich um das erste KapMuG-Musterverfahren in Deutschland im Bereich Schwarmfinanzierung (Crowdinvesting). Hintergrund ist das Immobilienprojekt „Am Hamburger Stadtpark“, das 2019 über die Plattform Exporo vertrieben wurde.

Witt Rechtsanwälte, die das Musterverfahren initiiert haben und den Musterkläger vertreten, gehen davon aus, dass die Anlegerinnen und Anleger des Immobilien-Crowdinvesting-Projekts „Am Hamburger Stadtpark“ sowohl durch das Exposé als auch das Vermögensanlagen-Informationsblatt nur unzureichend und irreführend informiert wurden.

Die von Exporo herausgegebenen Anlageunterlagen waren insbesondere in den nachfolgenden Punkten fehlerhaft:
  • Irreführende Angaben zur Grundschuld: Die als Sicherheit beworbene erstrangige Grundschuld über 2,38 Mio. € war tatsächlich bereits vor März 2019 nahezu wertlos.
  • Falsche Treuhänderangaben: Statt der Elbtreuhand Service GmbH hielt tatsächlich die Finanzloge AG die Grundschuld.
  • Unvollständige Finanzierungsangaben: Ein Darlehen über 4 Mio. €, von dem nur 1 Mio. € zurückgeführt war, blieb unerwähnt.
  • Fehlerhafte Risikoklasse: Das Projekt wurde unzutreffend in die Exporo-Klasse A eingestuft.
  • Verschwiegene Interessenkonflikte: Enge geschäftliche Verflechtungen zwischen der Finanzloge AG, deren Vorständen und dem Projektentwickler wurden nicht offengelegt.

Bedeutung für Exporo-Geschädigte

Durch das Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) können Schadensersatzansprüche kostengünstig durchgesetzt werden.

Die betroffenen Anlegerinnen und Anleger sollen kurzfristig einen auf Bank und Kapitalmarkt spezialisierten Fachanwalt mit der Prüfung und Anmeldung der Ansprüche im Musterverfahren beauftragen. Dabei ist schnelles Handeln geboten, denn eine Anmeldung ist nur dann wirksam, wenn die Ansprüche der betroffenen Anlegerinnen und Anleger zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht verjährt sind und auf dem gleichen Sachverhalt beruhen die das Musterverfahren zu klären hat.

Für die Anmeldung der Ansprüche zum Musterverfahren herrscht Anwaltszwang, was bedeutet, dass sich die Anlegerinnen und Anleger zwingend durch einen Anwalt vertreten lassen müssen, da die Anmeldung ansonsten unwirksam ist.

Über die voraussichtlichen Kosten einer Anmeldung zum Musterverfahren haben wir bereits in einem früheren Beitrag informiert.

Fazit
  • Frist: Die Anmeldung von Ansprüchen ist bis spätestens 16. Februar 2026 möglich, aber:
    • wegen möglicher Verjährung zum Jahresende ist eine kurzfristige Anmeldung dringend zu prüfen;
    • eine Verlängerung der Frist oder einer Wiedereinsetzung bei der Fristversäumung ist nicht möglich;
    • eine verspätete Anmeldung hat keine Verjährungshemmung mehr zur Folge.
  • Form: Die Anmeldung muss zwingend durch einen Rechtsanwalt erfolgen, ansonsten keine Verjährungshemmung.
  • Vorteile:
    • Die Anmeldung hemmt die Verjährung und erleichtert die spätere individuelle Anspruchsdurchsetzung
    • Niedrigere Kosten im Vergleich zu einer Einzelklage
    • Bessere Ausgangsposition durch die Feststellungen des Musterverfahrens
Witt Rechtsanwälte unterstützen die betroffenen Anlegerinnen und Anleger gerne bei der Anmeldung der Ansprüche im KapMuG-Verfahren.
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Falls Ihnen mein Forum gefällt, würde ich mich über eine freiwillige Unterstützung sehr freuen.
Thomas H.
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Re: Exporo: Am Hamburger Stadtpark

Beitrag von Thomas H. »

Stefan Loipfinger hat geschrieben: Mi 27. Aug 2025, 10:42
Es handelt sich um das erste KapMuG-Musterverfahren in Deutschland im Bereich Schwarmfinanzierung (Crowdinvesting).
Ich hoffe sehr, dass weitere folgen werden. "Am Hamburger Stadtpark" bin ich nicht investiert.
Josh
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Re: Exporo: Am Hamburger Stadtpark

Beitrag von Josh »

Thomas H. hat geschrieben: Mi 27. Aug 2025, 13:15
Stefan Loipfinger hat geschrieben: Mi 27. Aug 2025, 10:42
Es handelt sich um das erste KapMuG-Musterverfahren in Deutschland im Bereich Schwarmfinanzierung (Crowdinvesting).
Ich hoffe sehr, dass weitere folgen werden. "Am Hamburger Stadtpark" bin ich nicht investiert.
Gleiches gilt für mich.
RABKR
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Re: Exporo: Am Hamburger Stadtpark

Beitrag von RABKR »

Liebe Geschädigt, bei dem Projekt am Hamburger Stadtpark geht es jetzt darum, eine drohende Verjährung in jedem Einzelfall zu verhindern.

Die Community auf Investmentcheck konnte für die Geschädigten des Projekts am Hamburger Stadtpark bereits erhebliche Erfolge erzielen. Nachdem intensive Recherchen mehrere Klagen vor dem Landgericht Hamburg auf Schadensersatz ermöglichten, empfahl die zuständige Richterin der Exporo AG und der Exporo Forderungshändler II GmbH im Januar 2024 sich in drei verhandelten Fällen mit den Geschädigten bei 90 % zu einigen. Damit wurden auch stark überwiegende Erfolgsaussichten der Schadensersatzklagen durch das Gericht zum Ausdruck gebracht.
Exporo reagierte daraufhin mit der Ablehnung der Richterin wegen einer vermeintlichen Befangenheit und erreichte dadurch eine erhebliche Verzögerung er Verfahren.

In dieser Situation konnten wiederum über die Community auf Investmentcheck soviele weitere Klagen organisiert werden, dass die Beantragung eines Kapitalanlegermusterverfahrens möglich wurde.

Die entsprechenden Anträge wurden durch das Landgericht nur schleppend bearbeitet, aber mittlerweile hat das Oberlandesgericht Hamburg einen Musterkläger ausgewählt und damit das Musterverfahren eröffnet.

Dadurch können jetzt alle Geschädigten über eine Rechtsanwaltskanzlei die Anmeldung ihrer Ansprüche veranlassen. Näheres dazu findet sich unter

Anmeldung im Musterverfahren jetzt möglich

und

Vorteile einer baldigen Anmeldung

Wichtig für die Geschädigten ist, dass sie nicht tatenlos das Ergebnis des Musterverfahrens abwarten können, um erst dann bei einem Erfolg aktiv zu werden, denn bis dahin dürfte in der Regel eine Verjährung eingetreten sein. Wesentliche Aspekte zu den Schadensersatzansprüchen sind unter normalen Umständen schon 2022 bekannt geworden. Das betrifft insbesondere den Angriffspunkt, den das Landgericht Hamburg im Januar 2024 für Erfolg versprechend hielt. Daher würde mit dem 31.12.2025 die regelmäßige Verjährungsfrist ablaufen. Wer seine Schadensersatzansprüche nicht durch eine Verjährung verlieren möchte, sollte sich daher deutlich vor dem 31.12.2025 um deren Anmeldung im Musterverfahren kümmern. Etliche Geschädigte haben bereits entsprechende Anmeldungen veranlasst, aber vielen Anlegerinnen und Anlegern scheint die Brisanz auch noch nicht klar zu sein.

Es wäre schade, wenn sich die gemeinsamen Anstrengungen am Ende nicht für alle Betroffenen auszahlen, weil eine Verjährung in Kauf genommen wurde.

Viele Grüße

Tobias Pielsticker
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