Jetzt ist es leider amtlich, dass die Genussrechtsinvestments, die die DEGAG im Volumen von 282 Millionen Euro bei 4.700 AnlegerInnen platzierte, zu vermutlich erheblichen Teilen verloren sein dürften. Das liegt zum einen an der über mehrere Ebenen weitergeleiteten Gelder, die eine mehrstöckige Nachrangkonstruktion begründeten. Damit potenziert sich das Risiko spekulativer nachrangiger Genussrechte ohne Mitspracherechte. Die nun eingeleiteten Insolvenzverfahren werden die damit einhergehenden und den AnlegerInnen verschwiegenen Probleme deutlich zeigen.
Längst nicht die Rechtsprechung an eine qualifizierte Anlegerinformation erfüllende Verkaufsunterlagen sind ein weiterer Themenkomplex, der sicherlich auch in juristischen Verfahren eine Rolle spielen wird. Wenn Sie zu diesen Themen und zu einzelnen Produkten mit anderen Geschädigten diskutieren wollen, dann sollten Sie sich kostenlos in diesem Forum registrieren.