Die vorläufige Insolvenzverwalterin Dr. Romy Metzger von der Kanzlei SGP Schneider Geiwitz hat heute eine erste Verlautbarung veröffentlicht. Sie verbreitet eine gewisse Zuversicht, dass nicht alles sofort zerschlagen wird. Wo die Reise aus Sicht der AnlegerInnen hingehen könnte, wird durch einen Satz am Ende der Pressemitteilung schnell deutlich: "Daher sei das aktuelle Verfahren nicht nur ein rechtlich notwendiger Schritt gewesen, sondern für das Unternehmen auch eine Chance, sich durch die Instrumente des Insolvenzrechts wieder zu erholen."
Insolvenzverwalterin benennt klare Roadmap für Verfahren der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG
Nach der Bestellung durch das Amtsgericht Frankfurt am 09.04.2024 hat die vorläufige Insolvenzverwalterin, Dr. Romy Metzger von der Kanzlei SGP Schneider Geiwitz, unmittelbar heute mit ihrem Team die Arbeit aufgenommen und einen ersten Zeitplan vorgestellt. Im Fokus dabei: Mitarbeitende, Investoren und Projektpartner – allen voran Finanzierer, Lieferanten und Dienstleister.
„Es geht jetzt prioritär darum, den Geschäftsbetrieb zu stabilisieren und bei allen wichtigen Stakeholdern um Vertrauen zu werben.“ sagt Metzger. Die Sanierungsexpertin wird daher zeitnah gemeinsam mit ihrem Team das Gespräch mit allen wichtigen Stakeholdern der d.i.i. suchen. „Die Entwicklungsperspektiven des Geschäftsmodells, also der Management-Tätigkeit der d.i.i. scheint – nachdem, was ich bisher gesehen habe – nach wie vor sehr gut. Wir werden bei den Partnern um Vertrauen werben.“ Ein Ziel des Verfahrens sei es, alle tragfähigen Geschäftsbereiche fortführen zu können.
Intern sei wichtig, Mitarbeitenden ausreichend Informationen an die Hand zu geben, klarzumachen, wie wichtig jede und jeder Einzelne in dieser Phase ist und vor allem die Sicherheit zu geben, dass die Löhne und Gehälter in Form von Insolvenzgeld nun ausbezahlt werden. Da dieses den Mitarbeitenden rechtlich erst nach der Eröffnung des Verfahrens zusteht, hat die vorläufige Insolvenzverwalterin bereits eine Vorfinanzierung organisiert.
Auch die Gläubiger des Unternehmens werden eng in das Verfahren eingebunden. Ein „vorläufiger Gläubigerausschuss“ soll sich kurzfristig konstituieren und wird dann auch weiterhin in regelmäßigen Abständen über den Verlauf des Verfahrens informiert. Alle wichtigen Entscheidungen werden mit den Gläubiger-Vertretern abgestimmt.
Die von der d.i.i. genannten Gründe für das Insolvenzverfahren sind für die Sanierungsexpertin nicht unbekannt: „Wir sehen in der Branche eine toxische Marktentwicklung, die die d.i.i. wie auch andere Mitbewerber derzeit hart trifft: Starke Baukostensteigerungen, die hohen Zinsen und die enorme Zurückhaltung von Finanzierern bei der Vergabe von Darlehen treffen auf gesunkene Bewertungen von Objekten aufgrund der Marktlage und einen generell sehr zurückhaltenden Käufermarkt.“ Vor dem Hintergrund der langen wie auch andauernden kritischen Marktentwicklung seien die Liquiditätsreserven bei den Unternehmen irgendwann aufgebraucht. Und: Die aktuelle Marktentwicklung wird nach Einschätzung von Branchenexperten auf absehbare Zeit weiter herausfordernd bleiben. Daher sei das aktuelle Verfahren nicht nur ein rechtlich notwendiger Schritt gewesen, sondern für das Unternehmen auch eine Chance, sich durch die Instrumente des Insolvenzrechts wieder zu erholen.
Ob für weitere Gesellschaften innerhalb der d.i.i.-Gruppe im Verlauf eigene Insolvenzanträge gestellt werden, wird Romy Metzger prüfen. Aktuell sei es zu früh, um darüber zu spekulieren.
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