Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

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Stefan Loipfinger
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Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

Beitrag von Stefan Loipfinger »

Liebe ForumsnutzerInnen,
seit Jahren gibt es meinen Blog investmentcheck.de, auf dem ich wöchentlich am Freitag einen Kommentar zu Themen des grauen Kapitalmarkts veröffentliche. Da viele NutzerInnen dieses Forums dort nicht mitlesen, werde ich zukünftig meine Kommentare zusätzlich im Forum veröffentlichen. Dies mache ich hier im Bereich der öffentlichen Bekanntmachungen, der ohne Registrierung lesbar ist. Nur für registrierte NutzerInnen ist es allerdings möglich, darauf zu antworten. Wer noch nicht registriert ist, der kann dies hier kostenlos erledigen und damit in den vielen nur für regsitrierte NutzerInnen lesbaren Foren ehrliche Meinungen und Erfahrungsberichte echter AnlegerInnen einsehen.
Ihr
Stefan Loipfinger



Solvium’sche Meinungsverschiedenheiten

12.05.2023 • Liebe Leserinnen und Leser,

vor zwei Monaten habe ich über eine Verdachtsmeldung nach dem Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz gegen mich berichtet (Arbeitsbeschaffungsprogramme). Es ging um den Vorwurf der unerlaubten Rechtsberatung. Da ich eine zuvor geforderte Abmahnung nicht unterschrieb, versuchte Rechtsanwalt Kai Stelzner mich beim Amtsgericht München anzuschwärzen. Die Präsidentin ließ nun mitteilen, dass „dienstaufsichtliche Maßnahmen“ nicht zu veranlassen sind. Cool, ich darf also weiter geschädigten AnlegerInnen in diesem Forum helfen. Alles andere hätte ich auch nicht verstanden, zumal der Bedarf gerade enorm zunimmt.

Ein neues Verfahren hinzu gekommen ist dafür in Hamburg, denn dort hat Solvium eine Klage gegen mich eingereicht. Über die zuvor geforderten zwei Abmahnungen des Anbieters von Containerinvestments habe ich bereits berichtet. Solvium gibt also nicht auf und lässt die Kanzlei Prinz weiter versuchen, mir bestimmte Aussagen verbieten zu lassen. Was das wohl bringen soll, da es um einen einmalig von mir vergangenes Jahr gehaltenen Vortrag vor hunderten von Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht geht?

Egal, ich bin diese Woche auch anderweitig daran erinnert worden, mal wieder bei Solvium nach neuen Jahresabschlüssen zu suchen. Hintergrund ist ein von PR-Berater Jürgen Braatz verteiltes „Management-Rating“ von Andre Weise und seiner LSI Sachwertanalyse. „Sehr gut“ sei die Managementleistung. Sie können sich schon denken, dass ich das anders sehe: Was soll ich von einer Geschäftsführung halten, die bei der Solvium Holding AG (vormals ConRendit Holding AG) im Mai 2023 noch nicht einmal den Jahresabschluss 2021 veröffentlicht hat? Oder nehmen Sie den Jahresabschluss 2021 der Solvium Capital Portfolio als eine der größeren Emittentengesellschaften. Das negative Eigenkapital hat sich von 7,7 auf 11,3 Millionen Euro erhöht. Bei der Solvium Multimodal fehlen im Bundesanzeiger sogar noch die 2021er-Zahlen. Die völlig verspätet erst dieses Jahr veröffentlichte 2020er-Bilanz ist nun bilanziell überschuldet und das Umlaufvermögen enthält stark gestiegene Forderungen gegen Gesellschafter. Der von kmi kürzlich stark gelobte Portfoliobericht kann mich da wenig beruhigen.

Bleiben Sie meinungsstark ;-)

Ihr
Stefan Loipfinger

Nicht ernst gemeintes, aber wahres P.S.: Die Finanzaufsicht BaFin ist um eine Ausrede reicher, warum Sie trotz konkreter Beschwerden geschädigter AnlegerInnen nichts tun konnte: Diese Woche ist der Strom ausgefallen und den MitarbeiterInnen war es „nicht möglich, auf die BaFin-eigenen IT-Systeme zuzugreifen“. Die vollständige Wiederherstellung der IT-Systeme dauerte mehrere Tage …
… wehe, wenn das bei einer Bank, Versicherung oder einer Kapitalverwaltungsgesellschaft passieren würde.
Forumseinträge von mir sind nicht als Anlageberatung oder als Rechtsberatung zu verstehen.
Falls Ihnen mein Forum gefällt, würde ich mich über eine freiwillige Unterstützung sehr freuen.
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Stefan Loipfinger
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Re: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

Beitrag von Stefan Loipfinger »

WealthCap-Desaster und geplünderte Novalumen-Kasse

19.05.2023 • Liebe Leserinnen und Leser,

diese Woche hat mir jemand Unterlagen zum WealthCap Immobilien Nordamerika 16 zugeschickt. Der Fondsanbieter gehört zur UniCredit und verschickt viel Research, um die hohe Kompetenz als Investment Manager zu dokumentieren. Nicht zum ersten Mal frage ich mich aber, wie weit es damit her ist. Der aktuelle Fall: Vor gut einem halben Jahr wurde den AnlegerInnen noch berichtet, dass der Wert ihrer Immobilie im Silicon Valley 2021 gestiegen sei. Dabei war längst bekannt, dass der Alleinmieter im Juli 2022 auszog. Die Büros im „Innovation District“ stehen seitdem komplett leer. Gescheiterte Nachvermietungsversuche führen nun zu Verkaufsüberlegungen, bei denen statt einem Nettoinventarwert von zuletzt 136,5 Prozent vielleicht noch 50 Prozent übrigbleiben. Bei einem börsennotierten Unternehmen würde bei einem solchen Kurssturz der CEO-Stuhl kräftig wackeln. Bei WealthCap hat die fragwürdige Bewertung 2021 Cash in die Kasse gespült, weil sich Gebühren am Fondswert orientieren.

Weiterhin habe ich diese Woche beim Studieren von Unterlagen die Zornesröte im Gesicht getragen, die ein Informant zu Novalumen lieferte. Das ist die Gesellschaft, die LED-Lampen von Lichtmiete übernahm und Erlöse aus Mieten und Verkäufen über ein komplexes Anleihenkonstrukt an die Insolvenzmasse auskehren soll. Die Frage ist nur: Wird für die AnlegerInnen jemals etwas übrigbleiben? Ich habe große Zweifel daran, denn allein die Rechnungen der One Square Advisors GmbH saugen gigantisch Geld aus dem Topf. Raten Sie mal, mit welchem Stundensatz die Bearbeitung von E-Mails abgerechnet wird? Und, wie weit war Ihr spontaner Gedanke von den tatsächlichen 350 Euro zuzüglich drei Prozent Auslagenpauschale zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer entfernt? Und noch eine Schätzfrage: Wie hoch ist neben dem Spesenersatz die Kostenbelastung für MitarbeiterInnen, wenn diese im Zug sitzen und quer durch Deutschland fahren? Es sind 175 Euro plus, plus. Leider verdiene ich mein Geld nicht so leicht im Schlaf, aber das dürfen Sie ruhig den Neidgedanken zuschreiben, die mir OSA vermutlich unterstellt.

Ich bleibe sowohl an WealthCap als auch an Novalumen dran und werde im Anlegerforum für registrierte TeilnehmerInnen (zur kostenlosen Registrierung) weitere Fakten und auch eventuelle Antworten auf von mir gestellte Fragen teilen. Eigentlich sollte ich das zwar sein lassen, wenn ich mir die sechsstelligen Anwaltskosten von Deutschland‘s Who-is-who bei Novalumen so ansehe, aber ich kann nicht anders. Übrigens finden Sie im Forum auch einiges zu den zahlreichen Problemfinanzierungen von Estateguru, der vor wenigen Tagen die estnische Finanzaufsicht eine Lizenz erteilte, um als regulierter Anbieter von Crowdfunding-Dienstleistungen tätig zu werden. Damit ist Estateguru berechtigt, europaweit Kredite zu vermitteln und investitionsbasierte Crowdfunding-Dienstleistungen anzubieten. Ob das wirklich eine begrüßenswerte Entwicklung ist?
Bleiben Sie realitätsnah

Ihr
Stefan Loipfinger
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Stefan Loipfinger
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Re: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

Beitrag von Stefan Loipfinger »

Durchschlagender Erfolg für die IG-LEO

26.05.2023 • Liebe Leserinnen und Leser,

nach meinem Newsletter letzte Woche hat One Square Advisors eine dgap-Meldung veröffentlicht. Frank Günther schickte mir diese als Antwort auf meine Fragen, die damit natürlich nicht beantwortet wurden. Ich will hier nicht darüber spekulieren, wie wohl ein Psychologe urteilt, wenn ich über völlig überzogene Stundensätze und eine regelrechte Plünderung der Kassen von Novalumen berichte und in der dgap-Meldung ein „konsequentes Kostenmanagement“ proklamiert wird. Oder nehmen wir die ebenfalls erst nach Veröffentlichung zugeschickte Antwort von WealthCap zu meinen Fragen bezüglich des Desasters mit ihrem Nordamerika 16, der in eine angebliche Top-Immobilie im kalifornischen Silicon Valley investierte. Am skurrilsten fand ich die Aussage, dass sich die Zukunftsaussichten eines Investments nicht im Nettoinventarwert widerspiegeln würden. Und bei den Gebühren verwies der Fondsanbieter aus dem Haus der UniCredit auf die Regelungen in den Verträgen, die sogar beim Verkauf drei Prozent Transaktionsgebühren vorsehen, „unabhängig vom Gesamterfolg des Fonds“. Bei mir häufen sich die Beschwerden von AnlegerInnen, die WealthCap Management-Versagen und Anlegertäuschung vorwerfen. Denn nicht 50 Prozent konnten aus dem Verkauf zurückbezahlt werden, sondern nur 17 Prozent. Und trotz dieses Katastrophenergebnisses hat WealthCap keine Alternativen diskutiert und nicht einmal über den Verkauf abstimmen lassen, sondern dies eigenmächtig durchgezogen.

Das schreit nach Widerstand, wie ihn die IG-Leonidas seit rund zwei Jahren lebt. Es hat sich gelohnt, weil Re:Fonds (vormals HTB Renewable) zum Jahresende ihre Geschäftsführung aufgeben will. Als Abschiedsgeschenk „schwärzt“ der Restrukturierer aus Bremen einige Fonds noch bei der BaFin an. Nach 1 1/2 Jahren hat man offenbar aufsichtsrechtliche Themen entdeckt, die man der Finanzaufsicht mitteilen müsse. Bis zum Ausstieg Ende des Jahres würde Martin Retsch „eine Kooperation mit den eigentlich der Gesellschaft verpflichteten Beiräte“ erwarten. Und man würde „das Bedürfnis der Anleger“ anerkennen, über „die Besetzung der Geschäftsführung eigenständig zu entscheiden“. Vielleicht hätte man An der Reeperbahn 4 A in Bremen eher akzeptieren sollen, dass die Leonidas-Fonds den AnlegerInnen gehören. Was wohl die drei Re:Fonds-Gesellschafter Wolfgang Küster, Wolfgang Wiesmann und Peter Lesniczak dazu sagen würden, wenn eine von ihnen bezahlte Geschäftsführung so gegen ihre Interessen handelt?

Gegen die Interessen von AnlegerInnen wird häufig auch die Nachrangklausel in Darlehensverträgen genutzt. Der Schuldner teilt mit, er kann nicht zahlen, ohne das irgendwie zu belegen. In den Verträgen steht nichts dazu, wie die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre zu begründen ist. Was ist mit vielleicht noch möglichen Teilzahlungen? Der Hamburger Rechtsanwalt Lutz Tiedemann hat solche Transparenzversäumnisse zum Anlass genommen, die Gültigkeit einer Nachrangklausel zu kippen. Das wäre an sich noch keine Meldung wert, denn was hilft ein Urteil gegen einen ohnehin klammen Schuldner? Tiedemann ging dann allerdings weiter und hat die Crowd-Plattform dafür in die Haftung genommen. Seedmatch verlor in erster Instanz und dürfte wohl stark zittern, denn letztendlich sind die Verträge bei vielen Fundings ähnlich ausgestaltet. Und sogar die gesamte Branche hat ein Problem, wenn sich diese Rechtsansicht verfestigt. Deshalb veranstalte ich nächste Woche am Donnerstag, 1. Juni 2023 ab 18 Uhr ein Online-Meeting mit Tiedemann, in dem er den Sachverhalt für Laien verständlich erklärt und gerne Fragen beantwortet. Wer dabei sein will, kann sich unter [email protected] anmelden.
Bleiben Sie informiert

Ihr
Stefan Loipfinger

P.S.: Beim Bergfürst-Funding NEOS Bremen wurde mit großer Mehrheit für eine Verlängerung der Laufzeit um zwei Jahre gestimmt. Da den AnlegerInnen viele Informationen für eine qualifizierte Entscheidung fehlten, prüft die Interessengemeinschaft geschädigter Bergfürst-AnlegerInnen nun eine Anfechtung des Beschlusses. Mehr dazu – wie auch zu den anderen Themen – finden Sie im registrierten Bereich des Forums (zur kostenlosen Registrierung)
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Karin Loipfinger
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Re: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

Beitrag von Karin Loipfinger »

Raus aus dem Nachrang

02.06.2023 • Liebe Leserinnen und Leser,

ich hoffe, Ihre Pfingsttage waren erholsam. Bei mir kam hingegen vor den Feiertagen eine rekordverdächtige Abmahnung durch die Kanzlei Prinz an. Den Auftrag dazu erteilte die Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 4 GmbH. Mit dieser Anlagegesellschaft hat der Hamburger Containeranbieter bis Anfang dieses Jahres nachrangige Namensschuldverschreibungen emittiert. Insgesamt 20 Punkte umfasst die geforderte Unterlassungserklärung, die ich nicht abgeben werde. Langsam verliere ich den Überblick über die vielen Abmahnungen und Klagen, die mir aus dem Hause Solvium zwischenzeitlich schon zugestellt wurden. Nach fast 30 Jahren Erfahrung mit zweifelhaften Anbietern von Finanzprodukten bestätigt mir dieses Verhalten allerdings, dass meine Kritik berechtigt ist. Wer fachliche Fragen nicht beantwortet, sondern Anwälte beauftragt, der zählt für mich nicht zum seriösen Teil der Branche. Aber das ist nur meine grundgesetzlich geschützte Meinung. Über die beanstandeten Aussagen muss im Zweifel ein Gericht entscheiden, so wie es bei einem anderen von Solvium angestrengten Verfahren, zu der in dieser Woche die Klageerwiderung raus ging, das Landgericht Hamburg tun wird.

Mit einem leichten Schmunzeln habe ich diese Woche eine Meldung der BaFin gelesen. Danach ermittelt die Finanzaufsicht gegen die bislang unbekannten Betreiber der Website investcheck24.com. Laut Website sind sie in Tauberbischofsheim ansässig. Die Betreiber bieten ohne Erlaubnis die Eröffnung von Festgeldkonten bei ausländischen Banken sowie weitere Geldanlagemöglichkeiten an, beispielsweise in Anleihen und Aktien. Eigentlich erübrigt sich der Hinweis, dass dieses unseriöse Angebot nichts mit meinen Homepages Investmentcheck.de und Investmentcheck.Community zu tun hat. Aber eine gewisse zufällige Namensähnlichkeit ist gegeben.

Dann möchte ich noch eine sehr bedenkliche Nachricht zur 7x7 invest AG erwähnen. Schon vor ein paar Wochen habe ich über die Nichtrückzahlung einer Anleihe aus dem Unternehmensverbund berichtet (Gegenwehr bei alternativlosen Abstimmungen). Jetzt kann auch die AG eine am 30. Juni 2023 fällige Anleihe (WKN A1TNGS) nicht zurückzahlen. Zusammen mit den völlig verspätet veröffentlichten Jahresabschlüssen und sehr bedenklichen Bilanzzahlen scheint sich meine Warnung aus 2020 (Vertriebsaufbau mit Anlegergeld) zu bewahrheiten.

Spannend war diese Woche auch das von mir organisierte Online-Meeting mit Rechtsanwalt Lutz Tiedemann. Sein Steckenpferd sind Nachrangklauseln bei Crowdfundings. Seedmatch, eine Marke der OneCrowd, verlor in erster Instanz dazu ein Verfahren und muss nach diesem noch nicht rechtskräftigen Urteil die Verantwortung der ungültigen Nachrangklausel übernehmen. Tiedemann erklärte sehr schlüssig, warum er gute Erfolgsaussichten für die zweite Instanz sieht. Das finanzielle Risiko für den Schwarmfinanzierer steigt ohnehin ständig, da ganz neu die Insolvenz eines weiteren Emittenten hinzukam. Für die Gamers Academy sammelte Seedmatch Anfang 2021 knapp eine halbe Million Euro. Den AnlegerInnen rechnete die Plattform für die Ende 2020 bilanziell überschuldete Firma im Rahmen des Fundings einen Wert von fünf Millionen Euro vor. Das Anlegergeld dürfte verloren sein. Rechtsanwalt Tiedemann wird die Arbeit nicht ausgehen.

Bleiben Sie hartnäckig

Ihr
Stefan Loipfinger
thejho
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Re: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

Beitrag von thejho »

An dieser Stelle vielen herzlichen Dank für Dein außergewöhnliches Engagement, lieber Stefan!
Sehr bedauerlich finde ich allerdings, das Du die ganzen ganzen Kosten der Abmahnungen selbst tragen musst. Diese Abmahnungen stehen ja alle im Zusammenhang mit Deinen Recherchen und Veröffentlichungen als Journalist, die letztendlich uns allen hier zu Gute kommen.

Von daher empfehle ich hier und jetzt alle Lesern einmal den SPENDEN Knopf zu drücken.

donate

Ich gehe mal mit guten Beispiel voran und spende 25 Euro.


Weiterhin viel Erfolg

Jörg
(IG-Bergfürst-Anleger.de)
Zuletzt geändert von thejho am Fr 2. Jun 2023, 10:27, insgesamt 1-mal geändert.
Karin Loipfinger
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Re: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

Beitrag von Karin Loipfinger »

GLS-Crowd sammelte noch Geld für ein insolventes Unternehmen

09.06.2023 • Liebe Leserinnen und Leser,

gerade von der GLS-Bank dürfen AnlegerInnen wohl nachhaltige und geprüfte Geldanlageempfehlungen erwarten. Die GLS-Crowd hat diese Woche auf Ihrer Homepage allerdings immer noch ein Investment in die sigo GmbH empfohlen, obwohl hier bereits am 1. Juni das Amtsgericht Darmstadt ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet hat. Wir haben im Anlegerforum Investmentcheck.Community dann darüber berichtet. Zufällig oder genau deshalb hat die Plattform kurz danach das Funding für den Anbieter von e-Lastenrad-Sharing eingestellt. Jetzt ist es als „erfolgreich finanziert“ gelistet. Wenn Sie geschädigt wurden, können Sie sich im Forum mit anderen darüber austauschen. Vermutlich hat hier die GLS-Crowd ziemlich schlampig bei Auswahl des Fundingunternehmens geprüft: „Diese werden nach den Kriterien der Anlage- und Finanzierungsgrundsätze der GLS Bank ausgewählt.“

Ein anderer Aufreger dieser Woche war der Fall SIP Grundbesitz & Anlagen AG. Ab 2004 warben Dirk Inderst und Alexander Fischer für atypisch stille Beteiligungen und Genussrechte. Damit wollten sie umfangreiche Immobilienhandels- und -bestandsinvestitionen durchführen und mittelfristig eine marktführende Position in der Wohnungsprivatisierung sowie im Teilungsinitiatorengeschäft aufbauen. Große Töne, die mit der Akquise von 21 Millionen Euro belohnt wurden. Allerdings gelang das Geschäftsmodell nicht und bereits 2012 war das Kapital der AnlegerInnen fast vollständig verloren.

Da aber die längst wertlosen Beträge von fast 800 verbliebenen Investoren immer noch in der Bilanz stehen, initiierte die Gesellschaft ein Restrukturierungsverfahren. Vorstand Dirk Inderst meinte, dass die Annahme vorteilhaft sei, weil im Falle einer Insolvenz Rückforderungen erhaltener Entnahmen drohen würden. Die Anfechtungskeule wird hier also dazu missbraucht, die AnlegerInnen zu einer Zustimmung zu bewegen und damit deren lästige Forderungen aus der Bilanz zu entfernen. Das StaRUG Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz hilft fleißig mit, damit nach der Ausbuchung wieder Geld verdient werden kann, von dem die AnlegerInnen aber nichts mehr sehen werden. Wie ein Wirtschaftsprüfer bescheinigte, sei bei einer gelungenen Restrukturierung die „drohende Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin beseitigt und ihre Bestandsfähigkeit wiederhergestellt.“ Die Prognose, dass wir den StaRUG-Radierer noch häufiger im Einsatz sehen werden, dürfte nicht allzu schwierig sein.

Bleiben Sie eisern

Ihr
Stefan Loipfinger
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Re: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

Beitrag von Karin Loipfinger »

Preisverfall an den Containermärkten

16.06.2023 • Liebe Leserinnen und Leser,

stellen Sie sich vor, Sie schreiben ein 300-seitiges Werk, das am Ende von Top-Juristen auf abmahnfähige Fehler untersucht wird. Auf Seite 219 findet dann die mandatierte Kanzlei Prinz eine falsche Firmenbezeichnung. Statt Axis Intermodal Deutschland GmbH steht da Axis Intermodal GmbH. Obwohl es durch die Verkürzung des Namens keine Verwechslungsgefahr gibt, sollen Sie eine Unterlassungserklärung unterschreiben, weil diese „Äußerung schlichtweg falsch“ ist. Die promovierte Juristin hat dabei aber nicht berücksichtigt, dass die Aussage mit Fußnote 442 gekennzeichnet ist und damit auf Seite 8 des Jahresabschlusses 2020 der Solvium Intermodale Vermögensanlagen GmbH & Co. KG verwiesen wird: „Die Wechselkoffervermietung wird durch die Axis Intermodal GmbH, Köln, als innerhalb der Solvium-Gruppe verbundenes Unternehmen vorgenommen.“

Sie ahnen es bereits. Das theoretische Gedankenspiel ist mehr als das. Es ist traurige Realität. Solvium lässt mich für etwas abmahnen, das sie selbst so geschrieben haben und das zwei gut dotierte Wirtschaftsprüfer der EBS GmbH als ordnungsgemäß testierten. In nun bald 30 Jahren kritischen Journalismus habe ich noch nicht so viel Hass verspürt. Oder wie soll man es sonst beschreiben, wenn ein kritisiertes Unternehmen zu solchen Strohhalmen greift. Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung, ob Sie derartig emotional agierenden Menschen Ihr Geld anvertrauen wollen. Und wenn ich schon dabei bin: Seit ich vor zwei Wochen über eine 2,1 Kilogramm schwere Solvium-Abmahnung (Kommentar 22/2023) berichtete, hat mich auch noch eine weitere Klage erreicht, die von der Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 4 GmbH beim Landgericht Berlin vorgetragen wird. Nach der letzten Klageeinreichung vor einigen Wochen in Hamburg versuchen Solvium und die von ihr engagierte Kanzlei Prinz offenbar nun sogar durch die Streuung auf unterschiedliche Gerichtsplätze ihre Chancen auf einen Erfolg zu erhöhen.

Ich weiß nicht, wie hoch das Wasser in Hamburg mittlerweile steht, aber die mit Solvium zusammenarbeitende ADREALIS Service-KVG aus München hat vermutlich Land unter, nachdem die Finanzaufsicht BaFin bei sechs Fonds den Vertrieb untersagte. Nach dieser Verfügung darf die ADREALIS kein Geld mehr für den Agri Terra Citrus Basket I, die BRR Bayerische Regional Re-Invest 2, die edira Campus 1, die Gallus Immobilien Wohnbau 1 und 2 sowie die Variond Residential I sammeln. Ich habe dazu konkrete Fragen gestellt, aber nicht einmal mehr ausweichende Antworten erhalten. Wie sagt man so schön: Keine Antwort ist auch eine Antwort.

Zum Schluss bleiben wir in München beim insolventen Containeranbieter P&R. Insolvenzverwalter Michael Jaffé hat kürzlich die neuen Sachstandsberichte veröffentlicht. Die Nachrichten für die geschädigten AnlegerInnen waren tendenziell besser als befürchtet. Weitere 80 Millionen Euro flossen aus den noch vorhandenen Containerbeständen im letzten Halbjahr nach Deutschland in die Masse. Damit wurden bisher 750 Millionen Euro erlöst. Zweidrittel der anfänglichen Containerbestände sind noch vorhanden und bringen weiterhin Erträge. Für die Zukunft stimmt die Insolvenzverwaltung allerdings vorsichtigere Töne an, da die Preise mittlerweile stark gefallen sind. Die anfänglich festgelegte Strategie, die Container nicht sofort im Paket zu verkaufen, war allerdings die absolut richtige Entscheidung.

Bleiben Sie unverdrossen

Ihr
Stefan Loipfinger

P.S.: Seit gestern läuft auf Investmentcheck.Community eine Umfrage zur Qualität von Schwarmfinanzierungsplattformen. Nur registrierte NutzerInnen mit echten Investmenterfahrungen dürfen abstimmen. Gefragt wird unter anderem, wo sie erneut investieren würden und wo auf keinen Fall: Umfrage zur Qualität von Crowdfunding-Plattformen. Ein echter Markttest, der nicht jeder Plattform gefallen wird, dafür allerdings auf ehrliche Art Branchensieger kürt.
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Re: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

Beitrag von Karin Loipfinger »

Die Zukunft der Schwarmfinanzierung

23.06.2023 • Liebe Leserinnen und Leser,

Bundesfinanzminister Christian Lindner verteilt gerade Geschenke an Crowdfunding-Plattformen. Im Zukunftsfinanzierungsgesetz sollen neben einigen sinnvollen Regelungen allerdings auch Haftungserleichterungen verabschiedet werden. Stichwort sind die Paragraphen 32 c und d aus dem Wertpapierhandelsgesetz. Dort ist bisher eine Haftung für die Plattformen sowie deren Organträger aus Vorsatz und Fahrlässigkeit für irreführende, unrichtige oder unvollständige Informationen in den Verkaufsunterlagen definiert. Zukünftig sollen Plattformen nur noch bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz haften, für Organträger wird die rechtliche Verantwortung nach dem Willen der FDP komplett gestrichen.

Meiner Meinung ist das der falsche Anreiz, um ein wichtiges Finanzvehikel für Start-ups so aufzustellen, dass langfristig funktionierende Märkte entstehen können. Der Flaschenhals ist das Geld, weshalb man eigentlich die Interessen der InvestorInnen stärken muss. Warum ist es so schwer, das zu verstehen? Schwarmfinanzierungs-Plattformen müssen als Vermittler die Sicht der AnlegerInnen leben. Tun sie das nicht, sollten sie möglichst schnell vom Markt verschwinden, damit der von ihnen angerichtete Schaden der Gesamtidee nicht zu stark abträglich ist.

Ein aktuelles Beispiel: Der Spirituosen-Anbieter Tastillery GmbH wollte über Seedmatch bis zu 1,1 Millionen Euro sammeln. Das VIB dazu stammt vom 11. Mai 2023 und wurde so von der Finanzaufsicht BaFin genehmigt. Die hochprozentigen Produkte haben hier wohl einigen die Sinne vernebelt, denn der Anbieter hatte zu dem Zeitpunkt gerade einmal seinen Jahresabschluss 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht, der auch noch eine massive Überschuldung zeigte. Eine Woche nach VIB-Erstellung kam es zur Einleitung eines Insolvenzverfahrens (Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen 67h IN 133/23). Sie können meine Vorschläge für passende Adjektive beliebig ergänzen, um das Vorgehen der Start-up-Verantwortlichen zu beschreiben. Mir fallen spontan skrupellos oder verzweifelt ein. Für Seedmatch als Plattform, die angeblich 16 Prozent Rendite in der Vergangenheit für InvestorInnen erwirtschaftete, passt wohl eher unverantwortlich oder provisionsgetrieben. Bei der Finanzaufsicht, die bei dem Crowdfunding offenbar auf Produktinterventionsmaßnahmen zum Schutz von VerbraucherInnen verzichtete, würde wohl blind oder blauäugig passen. Bleibt noch Finanzminister Lindner, dem ich Ignoranz gegenüber KleinanlegerInnen und lobbygetriebene Klientelpolitik attestiere.

Dass die Haftung bei Crowdfundings keine Theorie, sondern immer mehr gelebte Praxis ist, zeigt ein Gerichtsbeschluss, den ich diese Woche auf den Tisch bekam: Lutz Tiedemann hat beim Landgericht Baden-Baden ein Urteil gegen den Geschäftsführer einer gescheiterten Emittentin erstritten. Hintergrund ist, dass die Nachrangklausel der Darlehensverträge bei Ledora, einem älteren Crowdfunding von Seedmatch, ungültig sind. Obwohl in diesem Fall der Kläger als VC-Investor Profi ist, hat das Gericht ihm Schadensersatz zugesprochen. Fast salomonisch teilte das Gericht den Schaden zwischen Kläger und Beklagten hälftig auf. In diesem Fall hätte ich allerdings vorher nicht erwartet, dass ein Profi-Investor wegen einer intransparenten Nachrangklausel überhaupt Schadensersatz bei einem Geschäftsführer einer Emittentin durchsetzen kann. Wenn ich die richterliche Begründung so lese, dann hätten echte PrivatanlegerInnen wohl den vollen Schaden zugesprochen bekommen.

Bleiben Sie unnachgiebig

Ihr
Stefan Loipfinger

P.S.: Wenn Sie am kommenden Sonntag noch eine informative Beschäftigung in Berlin suchen, dann kommen Sie doch einfach um 10:27 Uhr zum Bundesjustizministerium am Hausvogteiplatz. Im Rahmen des Aktionstages Wirecard/EY wird anlässlich der vor drei Jahren genau um diese Uhrzeit verkündeten Ad-hoc-Meldung zum Insolvenzantrag über die völlig unzureichenden rechtlichen Rahmenbedingungen aus Sicht der geschädigten AnlegerInnen diskutiert. Und wenn Sie keine Zeit haben, können Sie auf change.org eine Petition unterzeichnen. Der Schutz von VerbraucherInnen wird leider auf ganz vielen Ebenen häufig so ausgestaltet, dass er nicht wirkt.
Karin Loipfinger
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Re: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

Beitrag von Karin Loipfinger »

Zeit für die Jahresabschlüsse 2022

30.06.2023 • Liebe Leserinnen und Leser,

heute ist der 30. Juni. Das ist ein wichtiges Datum für tausende AnlegerInnen von Vermögensanlagen und Crowdinvestments. Gemäß dem Vermögensanlagengesetz muss der Jahresabschluss spätestens sechs Monate nach Geschäftsjahresende, in den meisten Fällen ist das der 31. Dezember, beim Bundesanzeiger zur Veröffentlichung eingereicht sein. Ab sofort können Anlegerinnen und Anleger außerdem gemäß Paragraph 23 Absatz 1 des Vermögensanlagengesetzes den Jahresbericht bei den Emittenten anfordern. Sollten diese keine Version für das Jahr 2022 bereitstellen, haben die Anlegerinnen und Anleger laut Aussage zahlreicher Anwälte ein außerordentliches Kündigungsrecht. Denn die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung eines Schuldners stellen ein fundamentales Recht für nachrangige GläubigerInnen dar.

Daraus ergeben sich interessante Überlegungen für Schwarmfinanzierungen. Eine von mir vor zwei Wochen gestartete Umfrage zeigt, dass viele AnlegerInnen mit dem Verlauf ihrer Investitionen und der Qualität der Plattformen äußerst unzufrieden sind. Unzureichende Transparenz und mangelnde offene Kommunikation werden am häufigsten als "ungenügend" bewertet. An der Umfrage nahmen nur registrierte Forumsteilnehmerinnen und Teilnehmer mit umfangreicher Erfahrung in diesen Investments teil. Über die Hälfte der Befragten hat mehr als 50 Finanzierungen getätigt, gut ein Viertel sogar über 100.

Besonders aufschlussreich sind die Antworten auf die Frage, bei welchen Plattformen die Befragten nicht mehr investieren würden. Nach dem aktuellen Stand der Ergebnisse schneidet Portagon, mit den beispielsweise daran hängenden Plattformen LDUG und FFAV, besonders schlecht ab. Mehr als vier von fünf AnlegerInnen, die dort bereits investiert haben, möchten dies zukünftig nicht mehr tun. Auch Dagobert und Bergfürst haben bereits drei von fünf AnlegerInnen stark verärgert. Exporo, OneCrowd und die Rocket-Gruppe verlieren bei den NutzerInnen des Forums die Hälfte ihrer bisherigen Finanzierer. Bisher schneiden die Plattformen E&V Digital, Rendity und Zinsbaustein am besten ab. Nicht einmal jeder zehnte Schwarmfinanzierer ist dort so enttäuscht worden, dass er keine weiteren Investitionen mehr tätigen möchte.

Bleiben Sie zielbewusst

Ihr
Stefan Loipfinger

P.S.: Die Umfrage läuft noch und geht an einigen Stellen deutlich tiefer ins Detail. Weitere Informationen finden Sie unter: Umfrage zur Qualität von Crowdfunding-Plattformen.
Karin Loipfinger
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Re: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

Beitrag von Karin Loipfinger »

Märchenstunde bei ThomasLloyd

07.07.2023 • Liebe Leserinnen und Leser,

ThomasLloyd hat erneut rund 26.000 Anlegerinnen und Anleger der Zweiten, Dritten und Fünften Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (CTI 5D, CTI 8, CTI 9D, CTI 15, CTI Vario D) angeschrieben und sie bezüglich der Ausschüttungen vertröstet. Im Juni 2020 begannen die Briefe mit Ausflüchten. In einem Beitrag im Anlegerforum Investmentcheck.Community habe ich neun dieser Schreiben zusammengefasst. Ein betroffener Anleger bezeichnete die ThomasLloyd-Informationen als Märchenstunde von Thomas Ulf Sieg, dem Märchenonkel. Bevor es zu rechtlichen Problemen kommt, möchte ich klarstellen: Geschäftsführer der ThomasLloyd Global Asset Management GmbH als Versender der Nachrichten ist Matthias Klein. Er ist ebenso Chef bei der Cleantech Management GmbH als Komplementärin der Fondsgesellschaften. Den Anlegerinnen und Anlegern ist am Ende jedoch egal, wer sich immer wieder die Ausreden ausdenkt.

Und wenn ich schon dabei bin, über ThomasLloyd zu berichten, möchte ich noch einmal auf das Thema der letzten Woche eingehen. Während ThomasLloyd sich seit Jahren nicht um die Einhaltung der Transparenzpflichten in Deutschland schert und die InvestorInnen im Juli 2023 immer noch mit den Finanzzahlen von 2020 abspeist, sieht es in London ganz anders aus. Die dort börsennotierte ThomasLloyd Energy Impact Trust plc ist seit dem 7. April vom Börsenhandel ausgesetzt, weil die Fristen zur Offenlegung des Jahresabschlusses 2022 missachtet wurden. Sie können ja Kassandra spielen und tippen, welche Berichte vorher veröffentlicht werden: Die Finanzzahlen für 2022 in Großbritannien oder die Abschlüsse 2021 der Fondsgesellschaften in Deutschland.

Apropos Kassandra: Es war nicht schwer vorherzusehen, was Martin Retsch von Re:Fonds (früher HTB Renewable) diese Woche verkündete. Sein bisheriger Geschäftsführerkollege Mark Hülk hat sich aus der Verantwortung bei zahlreichen Leonidas-Fonds zurückgezogen. Vertreter der IG-Leo spekulierten bereits vor Monaten als Retsch eingesetzt wurde, wann sein Vorgänger aussteigen wird. Ihr Argument war, dass Hülk sich nicht weiter die Hände schmutzig machen möchte und Retsch weniger zu verlieren hat. Ich möchte das nicht kommentieren, aber für mich ist es ein weiterer Grund, warum die Fonds endlich eine Geschäftsführung brauchen, die von den Anlegenden bestimmt wird. Gleiches gilt für die insolvente Leonidas Associates III. Dort sollte der vorläufige Insolvenzverwalter Tobias Rußwurm von der Kanzlei WallnerWeiß endlich durch einen von den GläubigerInnen bestimmten Verwalter ersetzt werden. Am 15. August wird nun die Gläubigerversammlung fortgesetzt, die im Februar aufgrund zweifelhafter Anträge des Rechtsanwalts Michael Handlos, c/o Kanzlei Mattil, unterbrochen wurde. Die Scharade, dass ein Anleger nicht die Stimmen anderer AnlegerInnen vertreten darf, wird dann endgültig Geschichte sein. Im August wird ein von der IG-Leo ausgesuchter Anwalt die Stimmen vertreten. Und nein, es ist nicht Ralph Veil von der Kanzlei Mattil, den Ralf Schamberger gleich zu Beginn des vorläufigen Insolvenzverfahrens den AnlegerInnen als Vertreter empfahl. Diese billigen Tricks funktionieren nur noch in Märchen.

Bleiben Sie fantasievoll

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Re: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

Beitrag von Karin Loipfinger »

U-Haft für Crowdfunder

14.07.2023 • Liebe Leserinnen und Leser,

derzeit laufen einige Klagen im Exporo-Skandalfall „Am Hamburger Stadtpark“. Nach meiner Wahrnehmung spielt Deutschlands führende Crowdplattform auf Zeit. Anders lässt sich wohl auch nicht das neueste Versäumnisurteil des Landgerichts Hamburg erklären, das diese Woche auf meinem Schreibtisch landete. Die Exporo AG wurde verurteilt, gut 7.000 Euro an zwei Kläger zu bezahlen. Rechtsanwalt Tobias Pielsticker, der hier zahlreiche AnlegerInnen vertritt, konnte zu den Hintergründen nicht viel sagen, da er zusammen mit den MandantInnen, die die anfänglichen Vergleichsangebote annahmen, eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterschrieb. Speziell zu dem Versäumnisurteil ergänzte er, dass Exporo am 9. Mai zwar Einspruch einlegte, diesen bisher aber nicht begründete. Das stützt meine These des „Zeitspiels“. Aber irgendwann wird es öffentliche mündliche Verhandlungen geben, zu denen ich gerne bis nach Hamburg reise.

Viel zu tun hat Pielsticker auch mit einem anderen Funding, zu dem die im Forum Investmentcheck.Community zusammengekommene Gruppe von AnlegerInnen eine erste Klage vorbereitet. Ich habe im Januar bereits über den nur wenige Tage nach dem Crowdfunding von der Bank eingereichten Insolvenzantrag berichtet (AnlegerInnen zürnen der Engel & Völkers Digital Invest). Diese Woche konnte ich den Kontakt zu einem Reservierungskäufer und einer Anwohnerin herstellen. Mit hunderten von Fotos und Videos hat die Anwohnerin die „Wahnsinnsbaustelle“ dokumentiert. Damit dürften die Chancen enorm steigen, Aufklärungsfehler in den Fundingunterlagen zu den Atelier-Wohnungen an der Burg II nachzuweisen. Ich bin gespannt, wie EVDI vor Gericht den im Juli 2022 angeblich vorgelegenen „fortgeschrittenen Bautenstand“ erklärt.

Bleiben wir noch beim Thema Crowdfunding, zum dem es einen Erfolg für das Gerechtigkeitsempfinden von mehreren Tausend geschädigten AnlegerInnen gibt. Wie mir die Berliner Generalstaatsanwaltschaft bestätigte, wurde Sven H. wegen des Tatvorwurfs des gewerbsmäßigen Betruges und dem Verdacht der Insolvenzverschleppung in Untersuchungshaft genommen. Betroffen sind Fundings von YNTO Deutschland, ROCKETS und der FFAV Frankfurter Finanzanlagenvermittlung. Diese Plattformen haben für Firmen mit Namen wie Q-Trading oder Krondach & Steinmeister Geld gesammelt. Ganz oben im Organigramm findet sich eine im Schweizer Zug angesiedelte Pierre Avoi AG. Die YNTO Deutschland war einige Zeit bei der Effecta als vertraglich gebundener Vermittler registriert. H. fungierte hier zuletzt als Geschäftsführer. Rund 200 AnlegerInnen sind im Forum organisiert und erstatteten eine ganze Reihe von Anzeigen. Sie sehen es als Erfolg ihrer Bemühungen, warum H. nun hinter Gittern sitzt. Ich auch, denn die Spielchen von Sitzwechseln zu irgendwelchen Bürodienstleistern von Berlin bis Zossen sollten amtliche Zustellungen verhindern. Auch wenn selbstverständlich die Unschuldsvermutung gilt, freue ich mich über die Untersuchungshaft. Denn die von AnlegerInnen im Forum zusammengetragenen Fakten zu den Fundings sind zumindest moralisch erdrückend.

Bleiben Sie tatenreich

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Re: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

Beitrag von Karin Loipfinger »

Cybercrime der Rosenheim-Cops

21.07.2023 • Liebe Leserinnen und Leser,

ab Montag dieser Woche hatten wir beim Anlegerforum Investmentcheck.Community massive DDoS-Angriffe (Distributed Denial of Service). Irgendwer hat also einiges an Geld dafür ausgegeben, dass tausende von Anfragen pro Sekunde die Server überlasteten. Einige Stunden ging nichts mehr, danach gab es temporäre Probleme, für die ich mich entschuldige. Durch das Vorschalten eines Abwehrservers haben wir die sinnfreien Anfragen nun im Griff. Ich bin gespannt, ob die Rosenheimer Cybercrime-Abteilung der Polizei herausfindet, wer hinter dieser Aktion steckt, denn ich habe offiziell Anzeige erstattet. Einstweilen sehe ich es als Lob, denn wenn das Forum nicht Wirkung zeigen würde, dann würde niemand das Geld für DDoS-Attacken ausgeben.

Um bei mir Arbeit zu produzieren, gibt auch Solvium Geld aus. Denn seit meiner letzten Erwähnung im Wochenkommentar sind Abmahnung Nummer 5 und Nummer 6 eingetroffen. Obwohl dazwischen zwei Wochen lagen, fasse ich die Unterlassungsbegehren hier zusammen. Eine fast wöchentliche Aufmerksamkeit hat der Hamburger Containeranbieter nicht verdient. Worum geht’s in den Abmahnschreiben, die erneut Aussagen aus dem 2022 für den vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband erstellten Gutachten betreffen? In einem Fall habe ich mich erdreistet, die Prognoserechnung aus dem Verkaufsprospekt mit den tatsächlichen Zahlen zu vergleichen. Die Abmahnkönigin der Kanzlei Prinz meinte, ich hätte nicht deutlich genug den Charakter einer Prognose beschrieben. Im anderen Fall habe ich eine Abschreibung für 2020 vorgerechnet und die Frage aufgeworfen, wie das zur Regelabschreibung von zehn Prozent für neue Container passt. Das ist jetzt etwas vereinfacht und kann genauer in dem Gutachten nachgelesen werden. Mir geht es hier auch nicht um die Kritikpunkte im Detail, sondern nur um die klare Ansage, dass meine Motivation mit jeder Abmahnung steigt, die gemäß Vermögensanlagengesetz überfälligen(!) Jahresabschlüsse 2022 nach ihrer Veröffentlichung sehr genau auszuwerten. Einen BaFin-gestatteten Verkaufsprospekt für eine neue Vermögensanlage vermisse ich ja schon länger …

Und wenn ich schon bei der Finanzaufsicht bin: Sie erinnern sich, dass Re:Fonds oder ein anderes Unternehmen der HTB-Gruppe einige Leonidas-Fonds bei der BaFin anzeigte. 1 ½ Jahre nach Übernahme des Fondsmanagements ist ihnen aufgefallen, dass eventuell das Kapitalanlagegesetzbuch anzuwenden wäre. Für mich ist das eine Strategie, um den auf außerordentlichen Gesellschafterversammlungen beschlossenen Übergang des Fondsmanagements auf die CAV zu verzögern. Ich habe den AnlegerInnen im Forum deshalb empfohlen, die Finanzaufsicht anzuschreiben, um wenigstens eine möglicherweise durch das alte Management beeinflusste KVG-Wahl zu verhindern. Ich erwarte mehr als 1.000 Beschwerden, bei denen ein als gedankliche Anregung zu verstehender Musterbrief helfen kann. So viele Eingaben hat die Finanzaufsicht normalerweise nicht und ich bin gespannt, wie hier der kollektive Verbraucherschutzauftrag erfüllt wird.
Bleiben Sie tatenreich

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P.S.: Zu den beiden Schwarmfinanzierungen Panorama Terrassen 2 Bad Bellingen (Zinsbaustein) und Baden-Württemberg Portfolio I (Rocket) hat sich ein Betroffener gemeldet, der seit längerer Zeit sehr tiefgehende Recherchen anstellt. Hier wurde nun ein internes Forum für Geschädigte eingerichtet (mehr – nach kostenloser Registrierung), in dem AnlegerInnen über eine gemeinsame Strategie nachdenken. Denn der provisorische Sachwalter schreibt zur BG Business Group AG, dass er eine Sanierung im engeren Sinne aus aussichtslos erachte.
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Re: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

Beitrag von ABC123 »

Bemerkenswert, wie gelassen Sie Ihrer -für uns so wertvollen- Arbeit nachgehen. Was da alles so dranhängt... Danke dafür!
Karin Loipfinger
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Re: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

Beitrag von Karin Loipfinger »

PREOS-Luftnummer: 200 Millionen Euro verschwunden

27.07.2023 • Liebe Leserinnen und Leser,

diese Woche beginne ich mit einer freudigen Nachricht: Der AWE - Anlegerschutzverein WindEnergie e.V. wird zukünftig seinen Mitgliedern Investmentcheck.Community empfehlen und im Anlegerforum seine Expertise einbringen. Ich kenne die Macher des AWE zum Teil schon länger als es den Verein gibt, denn er entstand aus dem Anlegerbeirat des BWE Bundesverband Windenergie. Lange Zeit war ich beeindruckt, wie ehrlich und kritisch der Beirat eines Branchenverbandes die Interessen von AnlegerInnen vertrat. Irgendwann wurde es ruhiger um den Anlegerbeirat und dann tauchte der AWE auf. Ich will an der Stelle nicht über die Hintergründe spekulieren, finde es nur konsequent und sympathisch, dass man mit dem AWE lieber kleine Brötchen bäckt als sich in dem großen Branchenverband unterordnen zu müssen.

Mit der SdK Schutzgemeinschaft für Kapitalanleger hat ein anderer Verein diese Woche eine wichtige Aktion gestartet, die ich gerne empfehlen möchte. Es geht um die Abstimmung ohne Versammlung bei einer Wandelschuldverschreibung der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG. 300 Millionen Euro beträgt das Volumen dieser Anleihe, die im Falle der Zustimmung fünf Jahre länger bis 2029 laufen soll. Die SdK schlägt mit Rechtsanwalt Dr. Tobias Moser einen gemeinsamen Vertreter sowie die Bildung eines Gläubigerbeirates vor. Meines Erachtens macht das Sinn, denn die Situation bei der zur Publity-Gruppe gehörenden Gesellschaft ist dramatisch. Um 211 Millionen Euro mussten die Beteiligungen an der Alpha Investor GmbH sowie der GORE German Office Real Estate AG abgeschrieben werden. Mich überrascht allerdings weniger die Notwendigkeit der Abschreibung als vielmehr die sehr späte Erkenntnis der Gutachter. Dabei spielt auch eine nicht durchgeführte Sachkapitalerhöhung eine Rolle. Meine langjährigen LeserInnen erinnern sich vielleicht noch an die schon häufiger von mir zu ähnlichen Aktionen geäußerte Kritik (Publity-Berichte auf Investmentcheck.de).

Zum Schluss möchte ich noch einmal den letzte Woche beschriebenen DDoS-Angriff erwähnen, denn immer noch haben wir täglich mehr als 400 Millionen Anfragen. Schade, dass 99,99 Prozent unsinnige Klicks sind, die vor allem ein Thema adressieren: die MMA Investment Group. An diese Firma werden beispielsweise Darlehen von einer Exclusive Investments aus Krefeld vermittelt. Was genau mit dem Geld passieren soll, um die vier Prozent Zinsen pro Monat (!) für die AnlegerInnen zu erwirtschaften, habe ich noch nicht verstanden. Es hat mit Kryptowährungen zu tun. Vermutlich ist das aber nur die moderne Überschrift, um eine Verkaufsstory zu haben. Wie dem auch sei, die Beschwerden von AnlegerInnen, die ihr Geld nicht mehr zurückbekommen, häufen sich.

Bleiben Sie unbeirrt

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Re: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

Beitrag von mopswombard »

ich habe zu Preos einen Kommentar in dem Publity Thread geschrieben. Sie können diesen auch gerne hierher verschieben.

[Anmerkung Moderator: Der Kommentar ist nach Registrierung abrufbar unter PREOS Global Office Real Estate & Technology AG - Laufzeitverlängerung Wandelanleihe 2019/24 (WKN: A254NA)]
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Re: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

Beitrag von Stefan Loipfinger »

Prozesskostenrisiko wird zur Chance

04.08.2023 • Liebe Leserinnen und Leser,

diese Woche durfte ich einen Schriftsatz der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek lesen, die von Exporo zur Verteidigung gegen Klagen zum Problemfunding „Am Hamburger Stadtpark“ beauftragt wurden. Für mich kommt es einer Bankrotterklärung gleich, wenn die Anwälte schreiben, dass Exporo „die ihr zur Verfügung gestellten Informationen nicht auf deren Richtigkeit oder Vollständigkeit hin überprüft“ habe. Wie passt das zur „professionellen Projektanalyse“, die Exporo bei neuen Schwarmfinanzierungen bewirbt? Auch durch das Klassen-Modell von Exporo, das ähnlich einem Rating den Hamburger Stadtpark mit einem „A“ auszeichnete, habe man „kein besonderes Vertrauen in Anspruch genommen“. Das Exporo-Klassenmodell sei lediglich ein standardisiertes Verfahren ohne Gewähr, weshalb eine Haftung „unter jedem erdenklichen Gesichtspunkt“ ausscheide.

Exporo steht massiv unter Druck und spürt nun einen Crowdfunding-Aspekt, der eigentlich erst einmal den AnlegerInnen schadet: Aufgrund der kleinen Investitionsbeträge ist das Prozesskostenrisiko sehr hoch. Das gilt allerdings umgekehrt für die Plattform, die sich beim Stadtpark offenbar nur in ein paar Musterfällen teuer verteidigen lässt, andere Verfahren aber gleich aufgibt. So flatterte auch diese Woche wieder ein Versäumnisurteil auf meinen Schreibtisch, bei dem Exporo vermutlich die Anwaltskosten sparen wollte und sich lieber verurteilen lässt. Das macht die Zwickmühle nicht besser, denn jedes öffentlich gewordene VU animiert weitere AnlegerInnen Klage einzureichen.
Werbung von der Exporo-Homepage vs. Klageerwiderung der Exporo-Anwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek<br />Zum  Vergrößern, bitte auf das Bild klicken
Werbung von der Exporo-Homepage vs. Klageerwiderung der Exporo-Anwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek
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Hinzu kommen fast täglich neue Zahlungsprobleme bei Fundings. Mit dem „Frankfurt – Westend“ muss Bergfürst einen neuen Insolvenzfall größerer Art zu meistern. Bergfürst-Chef Guido Sandler hat kürzlich erst den Anlegerschutz beworben und erklärt, warum AnlegerInnen bei Bergfürst das bessere Produkt bekämen. Es wird sich schnell zeigen, ob die Grundschuld und die Höchstbetragsbürgschaften bei der insolventen ELA 105 GmbH einen Mehrwert bieten. Bergfürst muss sich ernsthaft kümmern, denn vor einem Jahr machte man den 4.839 AnlegerInnen eine Verlängerung der Laufzeit und eine freiwillige Einräumung weiterer 3,3 Millionen Euro vorrangiger Grundschuld schmackhaft. „Damit wäre die Fertigstellung des Projekts gesichert“, hieß es damals im Vorfeld der Abstimmung. Bis heute ist das aber nicht passiert.

Wie wenig vertrauen AnlegerInnen in das Krisenmanagement von Bergfürst haben, zeigt eine Umfrage im Forum Investmentcheck.Community. Fünf von sechs der Befragten sind damit nicht zufrieden. Deshalb gibt es auch bei Frankfurt – Westend bereits eine Gruppe von AnlegerInnen, die gemeinsam Recherchieren und sich in einem internen Forum für Geschädigte dieses Fundings austauschen. Wenn Sie mehr über die Ergebnisse der Umfrage zur Zufriedenheit mit zehn großen Crowdfunding-Plattformen wissen wollen, können Sie gerne meine Zusammenfassung lesen (Schwarmfinanzierer häufig unzufrieden). Bei Bergfürst und bei Exporo würden 60 Prozent der Befragten übrigens nicht mehr investieren.

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Re: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

Beitrag von mopswombard »

Ich finde den Einwand der Anwälte zu der Klassifizierung richtig und sie zeigt mir auf, das diese Einstufung eine Alibi Funktion auf beiden Seiten hat. Wir kennen dieses Termsheet Modell ja auch bei strukturierten Produkten am Kapitalmarkt. Der Emittent kategorisiert dies jetzt und der Anleger darf , nach der Einstufung seiner Anlagevorstellungen, kaufen oder nicht. Er denkt vielfach aber, das damit auch eine Risikominimierung einhergeht. Wir haben aber leider auch erleben müssen, das eine Anlageform mit geringem Risiko ,wie die offenen Immobilienfonds Milliardenverluste erbrachten und davon gerade der Normalanleger betroffen war. Entscheidend ist, ob die Anlageform für mich das Richtige ist, da helfen zwar Ratings, die sind aber dafür nur flankierend.
In diesem Fall finde ich die Erklärung aber kontraproduktiv und zeigt , hoffentlich allerdings nicht, die Denke der Plattform und bestätigt die aktuelle Unbehaglichkeit der Anleger.
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Re: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

Beitrag von Karlchen »

mopswombard hat geschrieben: Sa 5. Aug 2023, 12:30 Ich finde den Einwand der Anwälte zu der Klassifizierung richtig und sie zeigt mir auf, das diese Einstufung eine Alibi Funktion auf beiden Seiten hat. Wir kennen dieses Termsheet Modell ja auch bei strukturierten Produkten am Kapitalmarkt.
.......
Das habe ich zu Zeiten, als ich noch bei Exporo "unterwegs" war, völlig anders verstanden:

für mich war die Einstufung so etwas wie ein Rating einer Rating-Agentur für Firmen, Banken oder auch Länder, die ich sehr wohl zur Einschätzung der Sicherheit und Bonität heranziehen kann!
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Re: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

Beitrag von Stefan Loipfinger »

Karlchen hat geschrieben: Sa 5. Aug 2023, 13:10 Das habe ich zu Zeiten, als ich noch bei Exporo "unterwegs" war, völlig anders verstanden:
für mich war die Einstufung so etwas wie ein Rating einer Rating-Agentur für Firmen, Banken oder auch Länder, die ich sehr wohl zur Einschätzung der Sicherheit und Bonität heranziehen kann!
Klar wollte Exporo mit dieser Einstufung und der bewussten Anlehnung an die üblichen Ratingsysteme einen entsprechenden Eindruck erzeugen.

Zum Beispiel hat Simon Brunke im Oktober 2022 in einer Mail klar einen Zusammenhang zwischen Exporo-Klasse und Verzinsung hergestellt, was auch dem Grundgedanken des Rating entspricht:
Simon Brunke hat geschrieben:Für die Zinsberechnung ist die Investment-Klassifikation (Exporo-Klasse) nach wie vor der wichtigste Faktor. Zusätzlich erweitern wir diese Klassifikation zukünftig um den Faktor Laufzeit. [mehr]
Dann bei Problemen so zu tun, also ob das alles ohne Bedeutung, also "nur Spaß" war, finde ich indiskutabel.
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Re: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

Beitrag von mopswombard »

Stefan Loipfinger hat geschrieben: Sa 5. Aug 2023, 15:54
Karlchen hat geschrieben: Sa 5. Aug 2023, 13:10 Das habe ich zu Zeiten, als ich noch bei Exporo "unterwegs" war, völlig anders verstanden:
für mich war die Einstufung so etwas wie ein Rating einer Rating-Agentur für Firmen, Banken oder auch Länder, die ich sehr wohl zur Einschätzung der Sicherheit und Bonität heranziehen kann!
Klar wollte Exporo mit dieser Einstufung und der bewussten Anlehnung an die üblichen Ratingsysteme einen entsprechenden Eindruck erzeugen.

Zum Beispiel hat Simon Brunke im Oktober 2022 in einer Mail klar einen Zusammenhang zwischen Exporo-Klasse und Verzinsung hergestellt, was auch dem Grundgedanken des Rating entspricht:
Simon Brunke hat geschrieben:Für die Zinsberechnung ist die Investment-Klassifikation (Exporo-Klasse) nach wie vor der wichtigste Faktor. Zusätzlich erweitern wir diese Klassifikation zukünftig um den Faktor Laufzeit. [mehr]
Dann bei Problemen so zu tun, also ob das alles ohne Bedeutung, also "nur Spaß" war, finde ich indiskutabel.
da bin ich vollkommen bei Ihnen und man sieht ja an dem anderen Post, was es für Auswirkungen hat bzw. hatte.

Ich verstehe manchmal die Politik nicht. Anstatt mit Fachleuten zu reden, wird der letzte "Dumme" als zu Schützender vor sich selbst, als Basis genommen. Dann wird so eine Skala aufgeworfen, die eigentlich mehr Fragen als Antworten hat.
Wenn dies schon so ist, dann muss auch klipp und klar der Prozess dafür einheitlich sein und die Haftbarkeit für diejenigen geklärt sein, die sich solcher Ratings bedienen. Ist dies nicht der Fall, dann wird so argumentiert.

Ist ja nicht das erste Mal, das so eine Sch.... passiert, allerdings hat sich so gut wie nichts geändert. ich erinnere an die 75 Mio. Anleihe für die MS Deutschland. Welche Konsequenz für Scope? Null. Wenn ich also Null Konsequenz daraus habe, dann schafft man sie besser ab und damit wird auch niemand in Versuchung geführt.

Aber trotz Allem, sie haben mit dem Zitat etwas ausgegraben, was man meines Erachtens gegen Exporo verwenden kann und das könnte weiteren geschädigten Anleger und ihren Anwälten helfen.
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Re: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

Beitrag von Stefan Loipfinger »

mopswombard hat geschrieben: Sa 5. Aug 2023, 18:43 Ist ja nicht das erste Mal, das so eine Sch.... passiert, allerdings hat sich so gut wie nichts geändert. ich erinnere an die 75 Mio. Anleihe für die MS Deutschland. Welche Konsequenz für Scope? Null. Wenn ich also Null Konsequenz daraus habe, dann schafft man sie besser ab und damit wird auch niemand in Versuchung geführt.
Hier muss ich allerdings etwas widersprechen, wenn auch leider nur ein kleines bisschen: In 2018 habe ich über einen teuren Vergleich für Scope aufgrund des verantwortungslosen Ratings zu MS-Deutschland berichtet:
Am Tag vor der Klageeinreichung hat die Kanzlei Schirp für ein Ehepaar ein sensationelles Ergebnis in einem Verfahren gegen die Ratingagentur Scope erzielt. Diese hat ein zweifelhaftes Rating für eine Anleihe des Traumschiffes „MS Deutschland“ erstellt. (siehe auch: Ratingagenturen dürfen keine Lohnschreiber sein) Dank Gertrud Hussla und Lars Nagel vom Handelsblatt misslang allerdings, durch einen Vergleich die Öffentlichkeit auszuschließen. Sie berichteten darüber, dass in der Verhandlung Scope den vollen Schadensersatz und die Übernahme aller Anwalts- und Prozesskosten akzeptierte. Der Richter war enttäuscht, denn er hätte gerne einige Zeugen befragt. Schirp musste das Vergleichsangebot im Interesse der Mandanten annehmen, wird aber demnächst schon die nächste Klage in Millionenhöhe einreichen. Dr. Susanna Hübner, Pressesprecherin von Scope hat auf die Stillschweigevereinbarung verwiesen. Das Verfahren wäre ohne Präjudiz und ohne Schuldanerkenntnis beendet worden: „Es gibt in der Unternehmensgeschichte von Scope kein Verfahren, nach dem wir Schadensersatz leisten mussten.“
Ich habe allerdings dann nicht mehr weiterverfolgt, was auch der Millionenklage im Nachgang passierte. Wenn ich spekulieren muss, dann würde ich einen ähnlichen Vergleich annehmen, da wir nichts mehr dazu gehört haben.

Also: Ein paar streitbare AnlegerInnen haben ihren Schaden von Scope ersetzt bekommen.
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Re: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

Beitrag von Ffmth »

Stefan Loipfinger hat geschrieben: Sa 5. Aug 2023, 15:54
Karlchen hat geschrieben: Sa 5. Aug 2023, 13:10 Das habe ich zu Zeiten, als ich noch bei Exporo "unterwegs" war, völlig anders verstanden:
für mich war die Einstufung so etwas wie ein Rating einer Rating-Agentur für Firmen, Banken oder auch Länder, die ich sehr wohl zur Einschätzung der Sicherheit und Bonität heranziehen kann!
Klar wollte Exporo mit dieser Einstufung und der bewussten Anlehnung an die üblichen Ratingsysteme einen entsprechenden Eindruck erzeugen.

Zum Beispiel hat Simon Brunke im Oktober 2022 in einer Mail klar einen Zusammenhang zwischen Exporo-Klasse und Verzinsung hergestellt, was auch dem Grundgedanken des Rating entspricht:
Simon Brunke hat geschrieben:Für die Zinsberechnung ist die Investment-Klassifikation (Exporo-Klasse) nach wie vor der wichtigste Faktor. Zusätzlich erweitern wir diese Klassifikation zukünftig um den Faktor Laufzeit. [mehr]
Dann bei Problemen so zu tun, also ob das alles ohne Bedeutung, also "nur Spaß" war, finde ich indiskutabel.
Man muss sich doch eigentlich nur die Übersicht der Investmentmöglichkeiten auf der Exporo-Website anschauen.
Die Klassifizierung ist dort größer als der Zinssatz! Dazu noch als einziges Merkmal farblich hervorgehoben. Aber sie soll nichts ernsthaftes sein??
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Re: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

Beitrag von mopswombard »

Stefan Loipfinger hat geschrieben: Sa 5. Aug 2023, 20:25
mopswombard hat geschrieben: Sa 5. Aug 2023, 18:43 Ist ja nicht das erste Mal, das so eine Sch.... passiert, allerdings hat sich so gut wie nichts geändert. ich erinnere an die 75 Mio. Anleihe für die MS Deutschland. Welche Konsequenz für Scope? Null. Wenn ich also Null Konsequenz daraus habe, dann schafft man sie besser ab und damit wird auch niemand in Versuchung geführt.
Hier muss ich allerdings etwas widersprechen, wenn auch leider nur ein kleines bisschen: In 2018 habe ich über einen teuren Vergleich für Scope aufgrund des verantwortungslosen Ratings zu MS-Deutschland berichtet:
Am Tag vor der Klageeinreichung hat die Kanzlei Schirp für ein Ehepaar ein sensationelles Ergebnis in einem Verfahren gegen die Ratingagentur Scope erzielt. Diese hat ein zweifelhaftes Rating für eine Anleihe des Traumschiffes „MS Deutschland“ erstellt. (siehe auch: Ratingagenturen dürfen keine Lohnschreiber sein) Dank Gertrud Hussla und Lars Nagel vom Handelsblatt misslang allerdings, durch einen Vergleich die Öffentlichkeit auszuschließen. Sie berichteten darüber, dass in der Verhandlung Scope den vollen Schadensersatz und die Übernahme aller Anwalts- und Prozesskosten akzeptierte. Der Richter war enttäuscht, denn er hätte gerne einige Zeugen befragt. Schirp musste das Vergleichsangebot im Interesse der Mandanten annehmen, wird aber demnächst schon die nächste Klage in Millionenhöhe einreichen. Dr. Susanna Hübner, Pressesprecherin von Scope hat auf die Stillschweigevereinbarung verwiesen. Das Verfahren wäre ohne Präjudiz und ohne Schuldanerkenntnis beendet worden: „Es gibt in der Unternehmensgeschichte von Scope kein Verfahren, nach dem wir Schadensersatz leisten mussten.“
Ich habe allerdings dann nicht mehr weiterverfolgt, was auch der Millionenklage im Nachgang passierte. Wenn ich spekulieren muss, dann würde ich einen ähnlichen Vergleich annehmen, da wir nichts mehr dazu gehört haben.

Also: Ein paar streitbare AnlegerInnen haben ihren Schaden von Scope ersetzt bekommen.
hier steht etwas Anderes, das finde ich aber zweitrangig. Interessant ist der Vergleichsvorschlag im Zusammenhang mit dem ursprünglichen Thema

https://www.handelsblatt.com/finanzen/s ... 89208.html

störend finde ich, das hier nur die klagenden Investoren entschädigt werden und damit weite Anlegerkreise, die von der Klage nicht wussten oder nicht mitmachen wollten, aussen vor bleiben. Denn auch Sie haben u.U. sich auf das Rating verlassen.
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Re: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

Beitrag von Stefan Loipfinger »

mopswombard hat geschrieben: So 6. Aug 2023, 14:40
Stefan Loipfinger hat geschrieben: Sa 5. Aug 2023, 20:25 [...] Also: Ein paar streitbare AnlegerInnen haben ihren Schaden von Scope ersetzt bekommen.
hier steht etwas Anderes, das finde ich aber zweitrangig. Interessant ist der Vergleichsvorschlag im Zusammenhang mit dem ursprünglichen Thema
https://www.handelsblatt.com/finanzen/s ... 89208.html
Danke für diesen Handelsblattbeitrag aus 2020, den ich nicht kannte. Mein Hinweis war von 2018 bezog sich auch auf einen Handelsblattbeitrag aus 2018: https://www.handelsblatt.com/finanzen/a ... 64264.html
mopswombard hat geschrieben: So 6. Aug 2023, 14:40 störend finde ich, das hier nur die klagenden Investoren entschädigt werden und damit weite Anlegerkreise, die von der Klage nicht wussten oder nicht mitmachen wollten, aussen vor bleiben. Denn auch Sie haben u.U. sich auf das Rating verlassen.
Das stört mich auch. Sehr häufig wird durch Vergleiche verhindert, dass negative Urteile entstehen, die Nachahmer auf den Plan rufen. Bei der MS Deutschland ist es definitiv der Verdienst des Handelsblatts, dass das Ganze nicht still und heimlich beerdigt werden konnte. Wer aber als Privatperson das Handelsblatt nicht liest, wusste nichts davon. Über einen Google-Alert hätte man davon erfahren können, aber wer legt für solche Fälle schon einen Google-Alert an?

Am Rande: Auch das ist ein Grund, warum es dieses Forum gibt. Es soll Heimtuereien zu Lasten der KleinanlegerInnen zumindest erschweren. Aber ich weiß, dass ich ein ausgeprägtes Wunschdenken habe :lol:
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Karin Loipfinger
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Re: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

Beitrag von Karin Loipfinger »

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Insolvenzen beim deutschen TOP-10-Bauträger Project

11.08.2023 • Liebe Leserinnen und Leser,

eigentlich wollte ich am Mittwoch noch Unterlagen für einen Schriftsatz eines Anwalts von mir zusammentragen. Dann kam die Meldung von einem Vermittler rein, dass zwei Unternehmen der Project-Gruppe Insolvenzantrag stellen mussten. Ehrlich gesagt war ich überrascht, weil dieses Emissionshaus auf meiner persönlichen Watchlist ganz weit unten stand. Eigenkapitalfinanzierte Projektentwicklungen in Verbindung mit Verwahrstelle und BaFin-Überwachung sollten doch irgendwie genug Sicherheit bieten, dass einem Journalisten wie mir nur Kritik an der Kostenstruktur und den meines Erachtens etwas zu optimistischen Prognosen übrigblieb. Pustekuchen, aktuell muss im Immobilienbereich wohl alles in Frage gestellt werden.

Soweit ich das bisher überblicken kann, haben die zwei insolventen Unternehmen eine zentrale Bedeutung in der gesamten Gruppe. Acht von neun Euro Umsatz im Gesamtkonzern kamen 2021 von diesen beiden Firmen. Wir dürfen also auf die nächsten Nachrichten gespannt sein. Gut werden sie nicht ausfallen. Doch was heißt das nun für die AnlegerInnen der Fonds? 30.000 Zeichner haben 1,4 Milliarden Euro bei Project investiert. Derzeit versuche ich Jahresabschlüsse von rund 120 Projektgesellschaften, 20 Publikums-Fonds, weiteren Spezial-AIFs sowie unzähligen Zwischengesellschaften auszuwerten. Soweit ich mir an der Stelle eine spekulative Prognose zutrauen darf, dann wird es noch kräftig bei einzelnen Projektgesellschaften scheppern. Angesichts des insolventen General-Generalunternehmens der Gruppe ist alles, was im Bau ist, gefährdet. Jedes Problem bei den Projektgesellschaften stellt am Ende Verluste für die AnlegerInnen dar. Wenigstens sehe ich aufgrund der Eigenkapitalstruktur keine Folgeinsolvenzen bei den Fonds.

Noch ist es viel zu früh, um auch nur grobe Verlusteinschätzungen vornehmen zu können. Ein Blick auf das bis Juni platzierte Beispiel Project Metropolen 21 zeigt, dass aufgrund der mageren Renditechance wenig Puffer nach unten ist. Magere 2,0 jährliche Durchschnittsrendite sollten im mittleren Szenario übrigbleiben. Dem stehen jährliche Kosten von 15,9 Prozent gegenüber. Für mich eine völlig überzogene Gebührenstruktur, unabhängig davon, dass ich diese Zahlen mit dem Verkaufsprospekt nicht nachvollziehen kann.

Das gilt übrigens auch für einen anderen Publikums-AIF, zu dem ich diese Woche eine Analyse veröffentlichte: Der HTB-Immobilienfonds 12 hat mit jährlich 5,3 Prozent ebenfalls sehr fragwürdige Durchschnittskosten. Wenn alles gut geht, dann sollen bei den AnlegerInnen vor Steuern 3,5 Prozent ankommen. Ebenfalls ein Kostenmonster, wie ich finde, das HTB allerdings mit einem anderen Fonds sogar noch toppt: Der Ratenzahler beim Venture-Capital-Fonds FineVest Active Ownership hat bis 2036 jährlich Kosten von 6,4 Prozent zu tragen, während im mittleren Szenario prognosegemäß 2,3 Prozent übrigbleiben sollen. Welcher Vermittler kann einem Kunden ins Gesicht schauen, wenn er ihm ein solches Chancen-Kosten-Verhältnis empfiehlt?
Bleiben Sie gradlinig

Ihr
Stefan Loipfinger
P.S.: Zu Project empfehle ich Ihnen eine Registrierung im Anlegerforum Investmentcheck.Community. Dort werde ich die nächsten Tage sukzessive zu jedem Fonds Recherchen veröffentlichen und gerne mit Ihnen dazu diskutieren.
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