Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

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Stefan Loipfinger
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Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

Beitrag von Stefan Loipfinger »

Liebe ForumsnutzerInnen,
seit Jahren gibt es meinen Blog investmentcheck.de, auf dem ich wöchentlich am Freitag einen Kommentar zu Themen des grauen Kapitalmarkts veröffentliche. Da viele NutzerInnen dieses Forums dort nicht mitlesen, werde ich zukünftig meine Kommentare zusätzlich im Forum veröffentlichen. Dies mache ich hier im Bereich der öffentlichen Bekanntmachungen, der ohne Registrierung lesbar ist. Nur für registrierte NutzerInnen ist es allerdings möglich, darauf zu antworten. Wer noch nicht registriert ist, der kann dies hier kostenlos erledigen und damit in den vielen nur für regsitrierte NutzerInnen lesbaren Foren ehrliche Meinungen und Erfahrungsberichte echter AnlegerInnen einsehen.
Ihr
Stefan Loipfinger



Solvium’sche Meinungsverschiedenheiten

12.05.2023 • Liebe Leserinnen und Leser,

vor zwei Monaten habe ich über eine Verdachtsmeldung nach dem Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz gegen mich berichtet (Arbeitsbeschaffungsprogramme). Es ging um den Vorwurf der unerlaubten Rechtsberatung. Da ich eine zuvor geforderte Abmahnung nicht unterschrieb, versuchte Rechtsanwalt Kai Stelzner mich beim Amtsgericht München anzuschwärzen. Die Präsidentin ließ nun mitteilen, dass „dienstaufsichtliche Maßnahmen“ nicht zu veranlassen sind. Cool, ich darf also weiter geschädigten AnlegerInnen in diesem Forum helfen. Alles andere hätte ich auch nicht verstanden, zumal der Bedarf gerade enorm zunimmt.

Ein neues Verfahren hinzu gekommen ist dafür in Hamburg, denn dort hat Solvium eine Klage gegen mich eingereicht. Über die zuvor geforderten zwei Abmahnungen des Anbieters von Containerinvestments habe ich bereits berichtet. Solvium gibt also nicht auf und lässt die Kanzlei Prinz weiter versuchen, mir bestimmte Aussagen verbieten zu lassen. Was das wohl bringen soll, da es um einen einmalig von mir vergangenes Jahr gehaltenen Vortrag vor hunderten von Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht geht?

Egal, ich bin diese Woche auch anderweitig daran erinnert worden, mal wieder bei Solvium nach neuen Jahresabschlüssen zu suchen. Hintergrund ist ein von PR-Berater Jürgen Braatz verteiltes „Management-Rating“ von Andre Weise und seiner LSI Sachwertanalyse. „Sehr gut“ sei die Managementleistung. Sie können sich schon denken, dass ich das anders sehe: Was soll ich von einer Geschäftsführung halten, die bei der Solvium Holding AG (vormals ConRendit Holding AG) im Mai 2023 noch nicht einmal den Jahresabschluss 2021 veröffentlicht hat? Oder nehmen Sie den Jahresabschluss 2021 der Solvium Capital Portfolio als eine der größeren Emittentengesellschaften. Das negative Eigenkapital hat sich von 7,7 auf 11,3 Millionen Euro erhöht. Bei der Solvium Multimodal fehlen im Bundesanzeiger sogar noch die 2021er-Zahlen. Die völlig verspätet erst dieses Jahr veröffentlichte 2020er-Bilanz ist nun bilanziell überschuldet und das Umlaufvermögen enthält stark gestiegene Forderungen gegen Gesellschafter. Der von kmi kürzlich stark gelobte Portfoliobericht kann mich da wenig beruhigen.

Bleiben Sie meinungsstark ;-)

Ihr
Stefan Loipfinger

Nicht ernst gemeintes, aber wahres P.S.: Die Finanzaufsicht BaFin ist um eine Ausrede reicher, warum Sie trotz konkreter Beschwerden geschädigter AnlegerInnen nichts tun konnte: Diese Woche ist der Strom ausgefallen und den MitarbeiterInnen war es „nicht möglich, auf die BaFin-eigenen IT-Systeme zuzugreifen“. Die vollständige Wiederherstellung der IT-Systeme dauerte mehrere Tage …
… wehe, wenn das bei einer Bank, Versicherung oder einer Kapitalverwaltungsgesellschaft passieren würde.
Forumseinträge von mir sind nicht als Anlageberatung oder als Rechtsberatung zu verstehen.
Falls Ihnen mein Forum gefällt, würde ich mich über eine freiwillige Unterstützung sehr freuen.
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Stefan Loipfinger
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Re: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

Beitrag von Stefan Loipfinger »

WealthCap-Desaster und geplünderte Novalumen-Kasse

19.05.2023 • Liebe Leserinnen und Leser,

diese Woche hat mir jemand Unterlagen zum WealthCap Immobilien Nordamerika 16 zugeschickt. Der Fondsanbieter gehört zur UniCredit und verschickt viel Research, um die hohe Kompetenz als Investment Manager zu dokumentieren. Nicht zum ersten Mal frage ich mich aber, wie weit es damit her ist. Der aktuelle Fall: Vor gut einem halben Jahr wurde den AnlegerInnen noch berichtet, dass der Wert ihrer Immobilie im Silicon Valley 2021 gestiegen sei. Dabei war längst bekannt, dass der Alleinmieter im Juli 2022 auszog. Die Büros im „Innovation District“ stehen seitdem komplett leer. Gescheiterte Nachvermietungsversuche führen nun zu Verkaufsüberlegungen, bei denen statt einem Nettoinventarwert von zuletzt 136,5 Prozent vielleicht noch 50 Prozent übrigbleiben. Bei einem börsennotierten Unternehmen würde bei einem solchen Kurssturz der CEO-Stuhl kräftig wackeln. Bei WealthCap hat die fragwürdige Bewertung 2021 Cash in die Kasse gespült, weil sich Gebühren am Fondswert orientieren.

Weiterhin habe ich diese Woche beim Studieren von Unterlagen die Zornesröte im Gesicht getragen, die ein Informant zu Novalumen lieferte. Das ist die Gesellschaft, die LED-Lampen von Lichtmiete übernahm und Erlöse aus Mieten und Verkäufen über ein komplexes Anleihenkonstrukt an die Insolvenzmasse auskehren soll. Die Frage ist nur: Wird für die AnlegerInnen jemals etwas übrigbleiben? Ich habe große Zweifel daran, denn allein die Rechnungen der One Square Advisors GmbH saugen gigantisch Geld aus dem Topf. Raten Sie mal, mit welchem Stundensatz die Bearbeitung von E-Mails abgerechnet wird? Und, wie weit war Ihr spontaner Gedanke von den tatsächlichen 350 Euro zuzüglich drei Prozent Auslagenpauschale zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer entfernt? Und noch eine Schätzfrage: Wie hoch ist neben dem Spesenersatz die Kostenbelastung für MitarbeiterInnen, wenn diese im Zug sitzen und quer durch Deutschland fahren? Es sind 175 Euro plus, plus. Leider verdiene ich mein Geld nicht so leicht im Schlaf, aber das dürfen Sie ruhig den Neidgedanken zuschreiben, die mir OSA vermutlich unterstellt.

Ich bleibe sowohl an WealthCap als auch an Novalumen dran und werde im Anlegerforum für registrierte TeilnehmerInnen (zur kostenlosen Registrierung) weitere Fakten und auch eventuelle Antworten auf von mir gestellte Fragen teilen. Eigentlich sollte ich das zwar sein lassen, wenn ich mir die sechsstelligen Anwaltskosten von Deutschland‘s Who-is-who bei Novalumen so ansehe, aber ich kann nicht anders. Übrigens finden Sie im Forum auch einiges zu den zahlreichen Problemfinanzierungen von Estateguru, der vor wenigen Tagen die estnische Finanzaufsicht eine Lizenz erteilte, um als regulierter Anbieter von Crowdfunding-Dienstleistungen tätig zu werden. Damit ist Estateguru berechtigt, europaweit Kredite zu vermitteln und investitionsbasierte Crowdfunding-Dienstleistungen anzubieten. Ob das wirklich eine begrüßenswerte Entwicklung ist?
Bleiben Sie realitätsnah

Ihr
Stefan Loipfinger
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Re: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

Beitrag von Stefan Loipfinger »

Durchschlagender Erfolg für die IG-LEO

26.05.2023 • Liebe Leserinnen und Leser,

nach meinem Newsletter letzte Woche hat One Square Advisors eine dgap-Meldung veröffentlicht. Frank Günther schickte mir diese als Antwort auf meine Fragen, die damit natürlich nicht beantwortet wurden. Ich will hier nicht darüber spekulieren, wie wohl ein Psychologe urteilt, wenn ich über völlig überzogene Stundensätze und eine regelrechte Plünderung der Kassen von Novalumen berichte und in der dgap-Meldung ein „konsequentes Kostenmanagement“ proklamiert wird. Oder nehmen wir die ebenfalls erst nach Veröffentlichung zugeschickte Antwort von WealthCap zu meinen Fragen bezüglich des Desasters mit ihrem Nordamerika 16, der in eine angebliche Top-Immobilie im kalifornischen Silicon Valley investierte. Am skurrilsten fand ich die Aussage, dass sich die Zukunftsaussichten eines Investments nicht im Nettoinventarwert widerspiegeln würden. Und bei den Gebühren verwies der Fondsanbieter aus dem Haus der UniCredit auf die Regelungen in den Verträgen, die sogar beim Verkauf drei Prozent Transaktionsgebühren vorsehen, „unabhängig vom Gesamterfolg des Fonds“. Bei mir häufen sich die Beschwerden von AnlegerInnen, die WealthCap Management-Versagen und Anlegertäuschung vorwerfen. Denn nicht 50 Prozent konnten aus dem Verkauf zurückbezahlt werden, sondern nur 17 Prozent. Und trotz dieses Katastrophenergebnisses hat WealthCap keine Alternativen diskutiert und nicht einmal über den Verkauf abstimmen lassen, sondern dies eigenmächtig durchgezogen.

Das schreit nach Widerstand, wie ihn die IG-Leonidas seit rund zwei Jahren lebt. Es hat sich gelohnt, weil Re:Fonds (vormals HTB Renewable) zum Jahresende ihre Geschäftsführung aufgeben will. Als Abschiedsgeschenk „schwärzt“ der Restrukturierer aus Bremen einige Fonds noch bei der BaFin an. Nach 1 1/2 Jahren hat man offenbar aufsichtsrechtliche Themen entdeckt, die man der Finanzaufsicht mitteilen müsse. Bis zum Ausstieg Ende des Jahres würde Martin Retsch „eine Kooperation mit den eigentlich der Gesellschaft verpflichteten Beiräte“ erwarten. Und man würde „das Bedürfnis der Anleger“ anerkennen, über „die Besetzung der Geschäftsführung eigenständig zu entscheiden“. Vielleicht hätte man An der Reeperbahn 4 A in Bremen eher akzeptieren sollen, dass die Leonidas-Fonds den AnlegerInnen gehören. Was wohl die drei Re:Fonds-Gesellschafter Wolfgang Küster, Wolfgang Wiesmann und Peter Lesniczak dazu sagen würden, wenn eine von ihnen bezahlte Geschäftsführung so gegen ihre Interessen handelt?

Gegen die Interessen von AnlegerInnen wird häufig auch die Nachrangklausel in Darlehensverträgen genutzt. Der Schuldner teilt mit, er kann nicht zahlen, ohne das irgendwie zu belegen. In den Verträgen steht nichts dazu, wie die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre zu begründen ist. Was ist mit vielleicht noch möglichen Teilzahlungen? Der Hamburger Rechtsanwalt Lutz Tiedemann hat solche Transparenzversäumnisse zum Anlass genommen, die Gültigkeit einer Nachrangklausel zu kippen. Das wäre an sich noch keine Meldung wert, denn was hilft ein Urteil gegen einen ohnehin klammen Schuldner? Tiedemann ging dann allerdings weiter und hat die Crowd-Plattform dafür in die Haftung genommen. Seedmatch verlor in erster Instanz und dürfte wohl stark zittern, denn letztendlich sind die Verträge bei vielen Fundings ähnlich ausgestaltet. Und sogar die gesamte Branche hat ein Problem, wenn sich diese Rechtsansicht verfestigt. Deshalb veranstalte ich nächste Woche am Donnerstag, 1. Juni 2023 ab 18 Uhr ein Online-Meeting mit Tiedemann, in dem er den Sachverhalt für Laien verständlich erklärt und gerne Fragen beantwortet. Wer dabei sein will, kann sich unter videocall@investmentcheck.de anmelden.
Bleiben Sie informiert

Ihr
Stefan Loipfinger

P.S.: Beim Bergfürst-Funding NEOS Bremen wurde mit großer Mehrheit für eine Verlängerung der Laufzeit um zwei Jahre gestimmt. Da den AnlegerInnen viele Informationen für eine qualifizierte Entscheidung fehlten, prüft die Interessengemeinschaft geschädigter Bergfürst-AnlegerInnen nun eine Anfechtung des Beschlusses. Mehr dazu – wie auch zu den anderen Themen – finden Sie im registrierten Bereich des Forums (zur kostenlosen Registrierung)
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Re: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

Beitrag von Karin Loipfinger »

Raus aus dem Nachrang

02.06.2023 • Liebe Leserinnen und Leser,

ich hoffe, Ihre Pfingsttage waren erholsam. Bei mir kam hingegen vor den Feiertagen eine rekordverdächtige Abmahnung durch die Kanzlei Prinz an. Den Auftrag dazu erteilte die Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 4 GmbH. Mit dieser Anlagegesellschaft hat der Hamburger Containeranbieter bis Anfang dieses Jahres nachrangige Namensschuldverschreibungen emittiert. Insgesamt 20 Punkte umfasst die geforderte Unterlassungserklärung, die ich nicht abgeben werde. Langsam verliere ich den Überblick über die vielen Abmahnungen und Klagen, die mir aus dem Hause Solvium zwischenzeitlich schon zugestellt wurden. Nach fast 30 Jahren Erfahrung mit zweifelhaften Anbietern von Finanzprodukten bestätigt mir dieses Verhalten allerdings, dass meine Kritik berechtigt ist. Wer fachliche Fragen nicht beantwortet, sondern Anwälte beauftragt, der zählt für mich nicht zum seriösen Teil der Branche. Aber das ist nur meine grundgesetzlich geschützte Meinung. Über die beanstandeten Aussagen muss im Zweifel ein Gericht entscheiden, so wie es bei einem anderen von Solvium angestrengten Verfahren, zu der in dieser Woche die Klageerwiderung raus ging, das Landgericht Hamburg tun wird.

Mit einem leichten Schmunzeln habe ich diese Woche eine Meldung der BaFin gelesen. Danach ermittelt die Finanzaufsicht gegen die bislang unbekannten Betreiber der Website investcheck24.com. Laut Website sind sie in Tauberbischofsheim ansässig. Die Betreiber bieten ohne Erlaubnis die Eröffnung von Festgeldkonten bei ausländischen Banken sowie weitere Geldanlagemöglichkeiten an, beispielsweise in Anleihen und Aktien. Eigentlich erübrigt sich der Hinweis, dass dieses unseriöse Angebot nichts mit meinen Homepages Investmentcheck.de und Investmentcheck.Community zu tun hat. Aber eine gewisse zufällige Namensähnlichkeit ist gegeben.

Dann möchte ich noch eine sehr bedenkliche Nachricht zur 7x7 invest AG erwähnen. Schon vor ein paar Wochen habe ich über die Nichtrückzahlung einer Anleihe aus dem Unternehmensverbund berichtet (Gegenwehr bei alternativlosen Abstimmungen). Jetzt kann auch die AG eine am 30. Juni 2023 fällige Anleihe (WKN A1TNGS) nicht zurückzahlen. Zusammen mit den völlig verspätet veröffentlichten Jahresabschlüssen und sehr bedenklichen Bilanzzahlen scheint sich meine Warnung aus 2020 (Vertriebsaufbau mit Anlegergeld) zu bewahrheiten.

Spannend war diese Woche auch das von mir organisierte Online-Meeting mit Rechtsanwalt Lutz Tiedemann. Sein Steckenpferd sind Nachrangklauseln bei Crowdfundings. Seedmatch, eine Marke der OneCrowd, verlor in erster Instanz dazu ein Verfahren und muss nach diesem noch nicht rechtskräftigen Urteil die Verantwortung der ungültigen Nachrangklausel übernehmen. Tiedemann erklärte sehr schlüssig, warum er gute Erfolgsaussichten für die zweite Instanz sieht. Das finanzielle Risiko für den Schwarmfinanzierer steigt ohnehin ständig, da ganz neu die Insolvenz eines weiteren Emittenten hinzukam. Für die Gamers Academy sammelte Seedmatch Anfang 2021 knapp eine halbe Million Euro. Den AnlegerInnen rechnete die Plattform für die Ende 2020 bilanziell überschuldete Firma im Rahmen des Fundings einen Wert von fünf Millionen Euro vor. Das Anlegergeld dürfte verloren sein. Rechtsanwalt Tiedemann wird die Arbeit nicht ausgehen.

Bleiben Sie hartnäckig

Ihr
Stefan Loipfinger
thejho
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Re: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

Beitrag von thejho »

An dieser Stelle vielen herzlichen Dank für Dein außergewöhnliches Engagement, lieber Stefan!
Sehr bedauerlich finde ich allerdings, das Du die ganzen ganzen Kosten der Abmahnungen selbst tragen musst. Diese Abmahnungen stehen ja alle im Zusammenhang mit Deinen Recherchen und Veröffentlichungen als Journalist, die letztendlich uns allen hier zu Gute kommen.

Von daher empfehle ich hier und jetzt alle Lesern einmal den SPENDEN Knopf zu drücken.

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Weiterhin viel Erfolg

Jörg
(IG-Bergfürst-Anleger.de)
Zuletzt geändert von thejho am Fr 2. Jun 2023, 10:27, insgesamt 1-mal geändert.
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