Eine Gruppe von wehrhaften AnlegerInnen erhielt von Exporo im Rahmen eines Vergleichs einen Großteil ihrer Schäden ersetzt.
Anfang 2019 sammelte Exporo 2,5 Millionen Euro bei AnlegerInnen für das Projekt „Am Hamburger Stadtpark“ ein. Fünf Prozent Zinsen sollten bei einer Laufzeit bis zum 30. März 2020 bezahlt werden. Ab 500 Euro war ein Investment in das Projekt mit der Exporo-Klassifizierung A möglich. Denn die AnlegerInnen erhielten als Sicherheit eine erstrangige Grundschuld und ein abstraktes Schuldanerkenntnis eines Geschäftsführers. Das war möglich, weil kein Nachrangkonstrukt, sondern ein Verkauf anteiliger Darlehensforderungen vorlag. Dazu hat die MHB-Bank AG (heute Raisin) ein Darlehen an die Projektgesellschaft vergeben, das über die Exporo-Tochter Forderungshändler II GmbH an die AnlegerInnen übertragen wurde. Für die Sicherheiten verantwortlich war die Elbtreuhand Service GmbH. Und wer bis dahin immer noch zweifelte, der bekam von Exporo den bereits begonnenen Bau und den erfolgten Verkauf zum Gesamtpreis von 6,83 Millionen Euro zu hören. Die erste Rate hatte der Käufer gemäß Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) bereits bezahlt.
- Am Hamburger Stadtpark: Ein Exporo-Funding, mit dem AnlegerInnen viel Geld verloren
Löschungsvormerkung für Grundschuld
Warum das beim Funding bereits begonnene Bauprojekt schon Monate später völlig aus dem Ruder lief und wann diese Probleme genau begannen, ist leider nicht bekannt. Hinsichtlich der gegebenen Finanzierung kämpfen die Schwarmfinanzierer mit einer schon 2018 im Grundbuch vermerkten Löschungsvormerkung für die als erstrangig angepriesene Grundschuld. Denn die TMS 7 Hamburg GmbH, die zu einer Firma des Fußballspielers Jerome Boateng gehört, hat die Projektentwicklung schon 2017 gekauft. Die nach MaBV bezahlten Kaufpreisraten rutschten so im Rang vor die Grundschuld, worüber die AnlegerInnen nicht aufgeklärt wurden. Auf Anfrage erklärte Exporo dazu nur, dass die MaBV-Finanzierungsstruktur „üblich“ sei, ohne auf die fehlende konkrete Aufklärung einzugehen.
Noch pikanter wird es dann bei der Frage, wie bei einer Bezahlung nach Baufortschritt nun eine derartige Unterdeckung im Hinblick auf die vorhandene Substanz entstehen konnte. Dabei spielt eventuell das Family-Office Finanzloge aus Hamburg eine wichtige Rolle. Zu deren Gunsten wurde am 2. Januar 2018 eine Grundschuld über vier Millionen Euro eingetragen, die später auch das Fundingkapital der AnlegerInnen absichern sollte. Die Finanzloge hat also die Finanzierung für das Projekt organisiert, bevor die AnlegerInnen von Exporo ins Spiel kamen. Aber auch die Firma von Jerome Boateng als späterer Käufer wird von der Finanzloge betreut, so dass hier schon Interessenkonflikte vorliegen könnten. Doch damit nicht genug: Exporo hat die Finanzloge auch noch mit einer Art Mittelverwendung beauftragt, so dass der Bauträger RE:concpet entsprechend kontrolliert wird. Dazu befragt antwortete Exporo nur ausweichend: „Das Family-Office wurde von dem Sicherheitentreuhänder der Anleger u.a. mit der Verwaltung der Grundschuld beauftragt.“ Der Sicherheitentreuhänder, auf den Exporo nun hinweist, ohne die Frage nach der Mittelverwendungskontrolle zu beantworten, ist die Elbtreuhand Service GmbH. Dazu passt ins Bild, dass die Finanzloge auf Nachfrage zur Mittelverwendungskontrolle zwar anders, aber auch jede Verantwortung von sich weisend antwortete: „Wir hatten eine formale Prüfungspflicht für Auszahlungen laut Treuhandvertrag, der wir nachgekommen sind.“ Die Raisin-Bank (damals MHB-Bank), über die der mit Anlegerkapital refinanzierte Kredit abgewickelt wurde, hat sich nicht dazu geäußert, warum sie nicht ein Bauträgerkonto führte und Zahlungen nur mit entsprechenden Rechnungsnachweisen freigab.
Kapital der AnlegerInnen löst Finanzierung ab
Die Liste der Fragen und möglichen Versäumnisse ist damit noch längst nicht abgearbeitet. Die im Forum Investmentcheck.Community zusammengekommenen AnlegerInnen haben zum Beispiel ermittelt, dass die als Finanzierungsbaustein angepriesene Fremdkapitalposition von einer Million Euro auch aus dem Umfeld der Finanzloge kam, aber dann mit dem Anlegerkapital von Exporo abgelöst wurde. Die Crowdfinanzierung floss also nicht vollständig in das Projekt, wie es Investoren beim Studium der Verkaufsunterlagen glauben durften. Mit Exporo war das angeblich nicht so abgesprochen, wie die Plattform auf Nachfrage erklärte: „Die Rückführung des Fremdkapitals sollte regulär aus Mitteln der Darlehensnehmerin gegen Ende des Projekts zurückgeführt werden (wie bei jeder anderen Finanzierung auch). Die Einwerbung der Anlegergelder und die Rückführung stehen in keinem sachlichen Zusammenhang. Exporo hat von der o.g. Rückführung erst im März 2020 erfahren.“ Bei der Finanzloge klingt es erneut etwas anders: „Unsere Anleger hatten seinerzeit den Grundstücksankauf für den Projektentwickler finanziert. Da wir das Projekt auch für potentielle Käufer interessant empfanden, hatten wir nach Absprache mit dem Projektentwickler dieses Projekt in unserem Kundenkreis angeboten. Da es dadurch zu einer potentiellen Konfliktsituation kam, wurde die Finanzierung durch die Exporo AG abgelöst.“
Exporo vergleicht sich mit geschädigten AnlegerInnen
Eine ganze Reihe von AnlegerInnen haben sich deshalb im Anlegerforum investmentcheck.community zusammengeschlossen und gemeinsam einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung ihrer Rechte beauftragt. Geschädigte AnlegerInnen des Exporo-Fundings "Am Hamburger Stadtpark" können sich nach einer einfachen Registrierung mit anderen AnlegerInnen über deren Erfahrungen austauschen und mehr zu den geschlossenen Vergleichen erfahren.